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Nicht ganz durchdacht?

SKL-Show: Medienhüter drohen Das Vierte mit Bußgeld

von Uwe Mantel
14.04.2011 - 16:39 Uhr

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Das Vierte überrascht mit der Ankündigung, die SKL-Show "Tag des Glücks" auszustrahlen. Der Vorgänger "Die 5 Millionen SKL-Show" war wegen rechtlicher Probleme aus dem TV verbannt worden. Bei der LfM droht man schon mit einem Bußgeld.

Es ist das erste Mal seit langer Zeit, dass Das Vierte, das nach dem gescheiterten Verkauf immer noch in den Händen von Dmitrij Lesnewski ist, wieder Schlagzeilen mit seinem Programm macht. Doch es hat ganz den Anschein als habe man die neueste Programmentscheidung vor der Verkündung nicht ganz durchdacht.

Am Donnerstagnachmittag überraschte Das Vierte nämlich mit der Ankündigung, am Ostermontag ab 20:15 Uhr die SKL-Show "Tag des Glücks" ins Programm zu nehmen. "Tag des Glücks" ist das Nachfolge-Format für die "5 Millionen-SKL-Show", deren Ausstrahlung RTL 2008 untersagt worden war, weil die dafür zuständige niedersächsische Landesmedienanstalt darin verbotene Werbung für Glücksspiel und damit einen Verstoß gegen den Glücksspiel-Staatsvertrag gesehen hatte.

Die SKL hatte die Sendung mit Günther Jauch dennoch zwei weitere Jahre produziert, ohne sie im Fernsehen zu zeigen. 2010 gab es dann ein neues Konzept und mit Matthias Opdenhövel und Barbara Schöneberger ein neues, aber trotz des Verbots der Ausstrahlung im Fernsehen weiterhin sehr prominentes Moderatoren-Duo. Zu sehen gab es das Ganze aber nur bei der SKL selbst und auf "bild.de".

Der Glücksspiel-Staatsvertrag, der der Ausstrahlung der SKL-Show im Fernsehen im Wege stand, gilt nach wie vor, auch wenn das darin verankerte Sportwett-Monopol vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde und derzeit eine Neufassung diskutiert wird. Am momentanen Verbot der Werbung für Glücksspiele ändert das aber nichts. Angesichts dessen zeigt man sich bei der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt LfM auch wenig angetan von der Ankündigung von Das Vierte.

Man werde die angekündigte Ausstrahlung der SKL-Show nicht hinnehmen können, sagte ein Sprecher der LfM auf DWDL.de-Anfrage. Sollte Das Vierte den "Tag des Glücks" am Ostermontag tatsächlich zeigen, kündigt man bereits jetzt die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens an, an dessen Ende dann womöglich ein Bußgeld für Das Vierte stehen könnte.

Das Verhältnis zwischen Das Vierte und den Landesmedienanstalten ist ohnehin nicht ungetrübt. Im August vergangenen Jahres äußerte die Kommission für Zulassung und Aufsicht ZAK Kritik an der Programmgestaltung des Senders, dessen eigenes Programm zwischenzeitlich auf wenig mehr als einen Spielfilm pro Tag zusammengeschrumpft war. Besonders bedenklich war das, weil Das Vierte tatsächlich als Vollprogramm lizenziert ist. Es gebe "erheblichen Klärungsbedarf hinsichtlich der Erfüllung der rundfunkrechtlichen Anforderungen an ein Vollprogramm", hieß es im Sommer in einer Mitteilung. Seitdem hat Das Vierte den Anteil an Teleshopping und Call-In deutlich reduziert und zeigt unter anderem dank einer Kooperation mit Anixe mehr "normales" Programm. Von der klassischen Vorstellung eines Vollprogramms ist man aber dennoch gutes Stück entfernt.

Ob Das Vierte an der Ausstrahlung der SKL-Show am Ostermontag festhalten wird, ist noch unklar. "Das Vierte liegt von Seiten der LfM keine offizielle Aussage dazu vor", erklärte Das Vierte-Sprecher Christoph Burbes gegenüber DWDL.de lediglich. Bei der SKL wiederum gab man sich in der Pressestelle mit Blick auf die Regelungen des Glücksspiel-Staatsvertrag ohnehin überrascht, dass eine solche TV-Ausstrahlung überhaupt geplant sei. So oder so: Der Werbeeffekt durch die Ausstrahlung bei Das Vierte ist ohnehin begrenzt. Es ist zumindest nicht unwahrscheinlich, dass der "Tag des Glücks" bei "Bild.de" ein größeres Publikum erreichen wird.

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