Peter Frey © ZDF/Carmen Sauerbrei
Royals en masse

ZDF-Chefredakteur Frey rechtfertigt Royal-Overkill

von Julie Peignois
19.04.2011 - 12:13 Uhr

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Am 29. April steht das Fernsehprogramm ganz im Zeichen der britischen Königshochzeit - auch bei ARD und ZDF. ZDF-Chefredakteur Frey erklärt in einem Interview, warum das aus seiner Sicht nötig und keine Gebührenverschwendung ist.

Wer mit Königshochzeiten nichts anfangen kann, sollte den Fernseher am 29. April besser meiden. Wenn Prinz William und seine Kate heiraten ist ein Großteil der deutschen Fernsehlandschaft live dabei. Das Erste, ZDF, RTL, Sat.1, n-tv und N24 wollen es sich nicht nehmen lassen, die Bilder des glücklichen Paares und seinen Gästen zu übertragen. Warum Das Erste und das ZDF als öffentlich-rechtliche Sender die Hochzeit gleichzeitig ausstrahlen müssen, steht jedoch zur Diskussion.

ZDF-Chefredakteur Peter Frey sagte gegenüber der "Frankfurter Rundschau", dass dieses "TV-Event des Jahres" mehr als eine Klatschveranstaltung und somit nicht nur für die Privaten von Interesse sei. Dass ARD und ZDF das Ereignis parallel ausstrahlen, sieht er nicht als problematisch an: "Das ist ein Ereignis von zu hohem journalistischen Wert und zu hohem Publikumsinteresse, um dem ZDF-Publikum die in langen Jahren aufgebaute Erfahrung unserer ZDF-Royal-Moderatoren und Royal-Experten vorzuenthalten."

Es gehe schließlich nicht nur um das Ehegelöbnis, sondern auch um den Rundfunkauftrag: "Wir hören, dass William und Kate viele Ehrenamtliche aus der britischen Gesellschaft eingeladen haben. Sie setzen damit ein Zeichen in dem von Finanz- und Wirtschaftskrise gebeutelten Land. Auch darüber werden wir berichten, und wir wissen, dass wir damit im Umfeld eines solchen Ereignisses deutlich mehr Menschen erreichen als in vielen anderen Informationssendungen", so Frey.  Nach der Veschwendung von Rundfunkgebühren gefragt, erwiderte Frey, dass die im mittleren sechsstelligen Bereich liegenden Kosten für die Übertragung gering blieben, da das Bild kostenlos von den britischen Rundfunkanstalten kommt und lediglich um eigenes Material ergänzt werden muss.

Bezüglich Parallelübertragungen sei es bei den Öffentlich-Rechtlichen so geregelt, dass Ereignisse von enormen Publikumsinteresse wie Krönungen, Hochzeiten und Beerdigungen der wichtigsten Königshäuser die Ausstrahlung rechtfertigen. "B"-Events wie Geburtstage und Jubiläen werden hingegen nur von einem der beiden Sender gezeigt.

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