In zweiter Instanz hat das Landgericht München den ehemaligen Reporter der "Bild"-Zeitung freigesprochen, dem Nötigung Ottfried Fischers durch ein kompromittierendes Video, das den Schauspieler beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten zeigte, vorgeworfen wurde. Das Amtsgericht hatte es im Herbst vergangenen Jahres noch als erwiesen angesehen, dass Fischer mit dem Mitschnitt unter Druck gesetzt wurde, um ihn zur Mitarbeit bei mehreren "Bild"-Artikeln zu bewegen. Der Ex-"Bild"-Reporter wurde damals zu 14.400 Euro Geldstrafe verurteilt.

Dieses Urteil wurde nun aufgehoben, da die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich keine Beweise dafür sah, dass der Journalist Fischer unter Druck gesetzt hatte, um ein Exklusiv-Interview zu bekommen. Der Ex-"Bild"-Reporter hatte stets beteuert, die Artikel seien von Fischers Agentin forciert worden.

 

 

Bei "Bild" misst man dem Urteil vor allem grundsätzliche Bedeutung zu. So habe das Gericht deutlich gemacht, dass sich Journalisten nicht strafbar machen, wenn sie Betroffene mit der Existenz brisanter Fotos oder Filme konfrontieren. "Der Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft, presserechtlich gebotene Recherchearbeit von Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert", so Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht bei der Axel Springer AG, in einer Stellungnahme. "Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann lässt sich mit folgenden Worten zitieren: "Alles andere als ein umfassender Freispruch wäre eine sehr schlechte Nachricht für den Journalismus und unseren Berufsstand insgesamt gewesen."