Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat in ihrer Sitzung am Dienstag so genannte "Move-Splits" bei RTL und Sat.1 beanstandet, weil das Gebot der Trennung von Werbung und Programm nicht eingehalten wurde. Zwar ist diese Form der Werbung grundsätzlich zulässig, doch der eingeblendete Schriftzug "Werbung" sei nicht hinreichend deutlich erkennbar gewesen.

Als "Move-Splits" werden Werbeeinblendungen an einer beliebigen Stelle des Bildschirms bezeichnet, auf die die Kamera dann zoomt, bis die Werbung den kompletten Bildschirm füllt - es handelt sich somit um Varianten von Split-Screen-Werbung. Konkret beanstandete die ZAK jeweils eine Folge der RTL-Soaps "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" und "Alles was zählt", die im November vergangenen Jahres ausgestrahlt wurden.

In beiden Fällen wurden nach Angaben der ZAK Plakatflächen, die zur fiktiven Szenerie der Serien gehören, unabhängig vom restlichen Bild mit Werbung bedeckt. Diese Werbung sei optisch nahtlos in die Gesamtkulisse eingefügt worden und habe daher wie ein Teil der Spielhandlung gewirkt. Nach Zoom auf die Plakatfläche erschien der bekannte Split-Screen, der in diesem Fall auf einem Teil des Bildschirms Werbung für dasselbe Produkt wie auf der virtuellen Werbetafel in der Spielhandlung zeigte, und auf dem anderen die letzte Szene der Serienfolge - aber eben nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet.

Ein ähnlicher Fall liegt auch bei einer Folge der Sat.1-Serie "Anna und die Liebe" vom Dezember 2010 vor. Hier sei eine Split-Screen-Werbung auf einem Fernsehgerät in der Serienkulisse eingeblendet gewesen. Es schloss sich der Zoom an, bis die Werbung Bildschirm füllend zu sehen war. Erst danach sei der Werbehinweis für den Zuschauer erkennbar gewesen.