Der Beitrag des RTL-Magazins "Explosiv" über Besucher der Computerspielemesse Gamescom in Köln verstößt nicht gegen Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrag. Das hat eine entsprechende Prüfung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) ergeben.

Gegen den vor einer Woche ausgestrahlten Beitrag ist über das Online-Portal programmbeschwerde.de eine Vielzahl von Beschwerden bei der NLM eingegangen. Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung habe die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat, hieß es in einer Mitteilung der Landesmedienanstalt, die durch die Entscheidung wohl auch befürchtete, bei den Gamern in Misskredit zu raten.

Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL sei ebenso richtig wie notwendig. "Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig", sagte NLM-Direktor Andreas Fischer am Freitag. "In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Berichte toleriert werden. Ich hoffe sehr, dass die Gamer-Szene, die ja selbst für Freiheitsrechte eintritt, dies am Ende akzeptieren kann."

 

Der "Explosiv"-Bericht fiel reichlich hochnäsig aus und diffamierte die Besucher der Messe als humorlose Personen, die keinerlei soziale Kontakte pflegen, sich schlecht kleiden und bisweilen auch nicht waschen. Unbekannte hatten wohl in diesem Zusammenhang am Donnerstag einen Teil der RTL-Website gehackt (DWDL.de berichtete).