Erfolg für freie Journalisten: Das Langericht Hamburg hat große Teile des Rahmenvertrags für Journalisten der Gruner + Jahr Wirtschaftspresse als rechtswidrig eingestuft. Es geht dabei nicht zuletzt um eine umstrittene Klausel, durch die die Journalisten die Rechte an allen denkbaren Nutzungsarten an G+J übertragen werden sollten.

Diese Klausel wurde vom Landgericht Hamburg im Urteil der einstweiligen Verfügung nun als "aus sich heraus unangemessen benachteiligend und unwirksam" erklärt. Das geht aus einer Mitteilung des Deutsche Journalisten-Verbandes hervor, der gegen den Verlag, zu dem die "Financial Times Deutschland", "Capital" , "Imulse" und "Börse Online" gehören, geklagt hatte.

 

In einem ähnlich gelagerten Fall prozessiert der DJV derzeit auch noch gegen den Springer-Verlag. Das Gericht hielt die Regelung, nach der die Rechte der Journalisten an Dritte weiter übertragen konnten, für rechtswidrig, weil das Gesetz die individuelle Zustimmung der Autoren verlangt. Die Klausel zur einmaligen und pauschalen Abgeltung der übertragenen Nutzungsrechte hat das Gericht als unangemessen und damit als unzulässig eingestuft. Damit werde der Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung umgangen.

"Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist für die freien Journalisten ein gutes Zeichen", heißt es von Seiten des Verbands. "Die Argumente der Urheber, die Einführung des Urheberrechtsgesetzes müsse sich auch in der Rechtsprechung niederschlagen, wurden vom Gericht in guter Weise zur Kenntnis genommen."