Sat.1 wehrt sich gegen die am Dienstag bekannt gewordene Entscheidung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). "Wir sind der Auffassung, dass die Werbeverbote des Glücksspielstaatsvertrages gegen höherrangiges EU-Recht verstoßen und bis zum Erlass eines neuen Glücksspielstaatsvertrages nicht mehr angewendet werden können", sagte Sat.1-Sprecherin Diana Schardt am Mittwoch gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.

Daher werde wir man die Beanstandung prüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel dagegen einlegen, so die Sendersprecherin weiter. Nach Ansicht der Medienhüter zeigte Sat.1 im September und Oktober vergangenen Jahres unzulässige Werbung für "Tipico" und "wetten.de" im Umfeld der Übertragung von Champions League-Spielen. Der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs sagte, der neue Glücksspielstaatsvertrag werde Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin behalte der alte Staatsvertrag seine Gültigkeit.

Mitte Dezember hatten alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein einen neuen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet, der im Juli in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit gelten die Bestimmungen des alten Glücksspielstaatsvertrags einschließlich des Glücksspielwerbeverbots in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.