Mitte Februar erlebte der Bundesverband Presse-Grosso bereits seine zweite empfindliche Niederlage in den juristischen Auseinandersetzungen mit dem Bauer-Verlag. Im Oktober urteilte der Bundesgerichtshof letztinstanzlich, dass die Kündigung des verlags-unabhänigen Presse-Grossisten Grade rechtens gewesen sei. Mitte Februar kippte das Landgericht Köln dann auch noch das zentrale Verhandlungsmandat des Verbandes.

 

 

Der Bundesverband Presse-Grosso dürfte demnach nicht mehr zentral für seine Mitglieder Konditionen und Handelsspannen mit Verlagen und Nationalvertrieben verhandeln. Das Gericht sah darin ein unzulässiges Preis- und Konditionenkartell. Dieses Urteil will das Presse-Grosso wie erwartet nicht einfach so hinnehmen und hat nun angekündigt, Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen.

"Mit der Berufung wehren wir uns gegen das erstinstanzliche Urteil, das somit nicht rechtskräftig ist", so der Grosso-Vorsitzende Frank Nolte. "Wir nehmen unsere Verantwortung wahr und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Chancengleichheit im Pressevertrieb für alle Verlage und damit den Wettbewerb im Regal auch in Zukunft zu sichern." Man sei überzeugt, dass einheitliche Konditionenregelungen "medienpolitisch und verfassungsrechtlich erforderlich" seien. Vor dem Oberlandesgericht wolle man erreichen, dass im Urteil "die Einzigartigkeit des Kulturgutes Presse sowie die damit einhergehenden Besonderheiten des Pressevertriebs angemessener gewürdigt" werden.

Das Presse-Grosso weiß dabei einen großen Teil der Verlagsbranche auf seiner Seite, der Bauer-Verlag schert als einziger aus. Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits will man daher gemeinsam mit den Verleger-Verbänden darauf hinwirken, dass neue Gesetze zum Schutz des bisherigen Grosso-Systems auf den Weg gebracht werden.