Im Frühjahr vergangenen Jahres kündigten acht Verlage an, im ewigen Streit um die "Tagesschau"-App vor Gericht zu ziehen, da aus ihrer Sicht die ARD mit dem gebührenfinanzierten Angebot den gerade entstehenden Markt für kostenpflichtige Nachrichten-Apps kaputt mache und mit dem aus ihrer Sicht textdominierten Angebot ohnehin ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag vorliege. Im Oktober vergangenen Jahres kam es dann zu einer Verhandlung vor dem Kölner Landgericht.

 

Mit den Worten "Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?" forderte der Vorsitzende Richter die Parteien aber auf, sich außergerichtlich zu einigen. In der Folge gab es mehrere Gesprächsrunden an deren Ende eine Gemeinsame Erklärung von ARD, ZDF und Zeitungsverleger-Verband stehen sollte, in dem diese erklären, wie sie ihre Online-Angebote voneinander abzugrenzen gedenken. Doch zuletzt gab es offenbar in einem Punkt weiter unterschiedliche Meinungen, den letzten Entwurf wollte die ARD nicht unterschreiben, das ZDF kündigte an, ohnehin erst die eigenen Gremien fragen zu wollen.

 

Angesichts dessen kündigte der BDZV nun an, die Klage weiterzuverfolgen. "Wir sind enttäuscht", ließ BDZV-Präsident Helmut Heinen via Pressemitteilung verlauten.   "Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist." Da die Frist zur Stellungnahme vor Gericht heute abläuft, werde man die Klage gegen die aus Sicht der Verlage zu umfangreichen Textinhalte der "Tagesschau"-App nun fortsetzen.

Ob die Verleger dort siegen können, ist allerdings fraglich. Nach dem ersten Verhandlungstag sah es eher so aus als neige der Richter dazu, der Klage nicht statt zu geben. "Derzeit spricht rechtlich Vieles dafür, die App wie tagesschau.de zu bewerten", sagte Richter Kehl - und das ist bekanntlich genehmigt. Wieso ARD und ZDF in einer freiwilligen Erklärung Teile ihrer jetzigen Angebote aufgeben sollten, obwohl das aus rechtlicher Sicht gar nicht nötig ist, erscheint ohnehin fraglich.