Über eine Neuregelung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender wurde viele Jahre diskutiert, schließlich rangen sich die Politiker zu einer geräteunabhängigen "Haushaltsabgabe" durch, die unter dem Namen "Rundfunkbeitrag" Anfang kommenden Jahres die bisherige Rundfunkgebühr ablösen soll. Gegen diese Umstellung hat ein Passauer Jurist nun allerdings eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Bis zum 15. Oktober haben die bayerische Staatsregierung, der bayerische Landtag sowie der Bayerische Rundfunk nun Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Der Vorwurf: Dass künftig alle Haushalte und Betriebe den neuen Rundfunkbeitrag unabhängig davon zahlen sollen, ob sie wirklich Empfangsgeräte vorhalten, sei eine "sachlich ungerechtfertigte Pauschalierung". Vor allem Betriebe mit vielen Betriebsstätten oder Unternehmen mit großem Fuhrpark würden benachteiligt.

Aus Sicht des Klägers komme die neue Rundfunkgebühr einer Steuer gleich, da der Allgemeinheit Geldleistungen auferlegt würden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhalte. Die Bundesländer seien zum Erlass einer solchen Steuer aber gar nicht befugt. Darüber hinaus werden Datenschutzmängel kritisiert.

Bei der Bayerischen Regierung und dem Bayerischen Rundfunk sieht man der Klage gelassen entgegen. Vor Abschluss des Staatsvertrag sei die Vereinbarkeit mit der Verfassung intensiv geprüft worden, auch Paul Kirchhof war in einem Gutachten 2010 zu dem Ergebnis gekommen, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden. Zudem sei der Systemwechsel auch im Interesse der Bürger, da es sich um eine Vereinfachung handle.