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Wunschzettel der Verlage

Gesetz: Grosso gesichert, Pressefusionen erleichtert

von Uwe Mantel
19.10.2012 - 14:14 Uhr

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Mit den Stimmen von Union und FDP hat der Bundestag unter anderem beschlossen, Fusionen von Verlagen wie von diesen verlangt zu erleichtern. Der DJV übt daran Kritik. Außerdem wurde das Fortbestehen des Presse-Grosso gesichert.

Der Bundestag hat mit der Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zwei Punkte auf dem Wunschzettel von Verlagen abgehakt. So wurden unter anderem die Fusionen zwischen Presse-Verlagen erleichtert. Die Höchstgrenzen für den Umsatz, den das fusionierte Unternehmen haben darf, ohne den Zusammenschluss vom Kartellamt absegnen lassen zu müssen, wird deutlich angehoben. Zudem werden Sanierungsfusionen erleichert. So dürfen existenzgefährdete Verlage künftig auch übernommen werden, wenn dadurch eine marktbeherrschende Stellung entsteht.

 

Während die Verlage das Gesetz als "wichtige Richtungsentscheidung" feierten, bezeichnete der DJV die Änderung als "in der Tendenz schädlich für die Medienvielfalt in Deutschland". "Die Abgeordneten haben sich der Verlegerlobby gebeugt", so der DJV-Bundesvorsitzende Konken. "Es besteht die Gefahr, dass die immer noch vielfältige Zeitungslandschaft in Deutschland auf Dauer ausdünnt. Dabei würde es in vielen Fällen völlig ausreichen, die Kooperation zwischen Verlagen zu intensivieren. Fusionen kosten Zeitungstitel und Arbeitsplätze."

 

Weniger umstritten ist die zweite beschlossene Änderung: Die Sicherung des Grosso-Systems, das ins Wanken gekommen war, nachdem der Bauer-Verlag erfolgreich eine Kartellklage gegen die zentrale Aushandlung von Konditionen und Handesspannen durch den Grosso-Verband eingereicht hatte. Nun hat der Gesetzgeber Branchenvereinbarungen zwischen Presseverlagen und Presse-Grossisten als privatwirtschaftliche Selbstregulierung vom Grundsatz des Kartellverbots ausgenommen, wenn sie den flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch die Presse-Grossisten regeln.

Medien-Staatsminister Bernd Neumann: "Mit der kartellrechtlichen Ausnahmeregelung für Branchenvereinbarungen beim Pressevertrieb legt nun der Gesetzgeber ausdrücklich fest, dass das Presse-Grosso ein unverzichtbarer Teil unserer Medienordnung bleibt. Die Erleichterungen der Pressefusionskontrolle tragen wesentlich dazu bei, die wirtschaftliche Basis der Presseunternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit auch in Konkurrenz zu anderen Mediengattungen zu sichern. Nur wirtschaftlich gesunde Verlage können langfristig ihren wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung leisten."

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