Manche Übertragungsrechte sind so heiß begehrt, dass einige Fernsehsender dafür einen Millionenbetrag auf den Tisch legen. Und doch muss ein Sender anderen Kanälen selbst dann Bilder für Kurzberichte kostenlos zur Verfügung stellen, wenn er für den Rechteerwerb tief in die Tasche greifen musste. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor, das damit die bestehende Rechtslage bestätigt hat. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem Pay-TV-Sender Sky Österreich und dem ORF. Sky hatte zwischen 2009 und 2012 für viel Geld die Rechte an der Europa League erworben und auf die Grundrechte-Charta der EU verwiesen. Darin sah man die Rechte auf Eigentum und unternehmerische Freiheit garantiert.

Nach Ansicht des Gerichts werde das Eigentumsrecht allerdings nicht verletzt. Die streitige Regelung greife zwar in die unternehmerische Freiheit ein - allerdings in verhältnismäßiger Weise. Letztlich gehe es darum, das Grundrecht auf Informationsfreiheit zu wahren und den Pluralismus zu fördern, wie es die Charta garantiert. In diesem Zusammenhang stellte der Europäische Gerichtshof nun fest, dass die exklusive Vermarktung von Ereignissen von großem öffentlichen Interesse derzeit zunehme und geeignet sei, den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über diese Ereignisse erheblich einzuschränken.

"Sky Österreich hat im Sinne aller Exklusivrechteinhaber versucht zu klären, ob durch die Gratis Zurverfügungstellung von exklusiven Inhalten nicht unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen wird", erklärte Sky Österreich-Sprecher Alexander Winheim gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de. Doch bei allen Schlagzeilen, die das Thema am Dienstag produzierte, bleibt vor allem eines festzuhalten: Sowohl in Österreich als auch in Deutschland ändert sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts. Für den deutschen Markt ist es alleine schon deshalb nur bedingt relevant, weil die gelebte Praxis hierzulande nämlich ohnehin eine andere ist.

Anders als in Österreich gibt es in Deutschland ein Zugangsrecht zum Ereignis und nicht zum Signal. Weil den meisten Sendern die Produktionskosten für eine kurze Zusammenfassung schlicht zu hoch sind, erwerben sie in der Regel sogenannte "News-Access-Rechte", bei denen ein fertiges Signal zur Verfügung gestellt wird. In Österreich müssen derweil bereits seit dem Jahr 2010 alle Fernsehsender Kurzberichte gratis zur Verfügung stellen. In erster Linie betrifft dies übrigens den ORF, der dort die mit Abstand meisten Rechte hält - übrigens auch abseits vom Sport, etwa beim Opernball oder dem traditionellen Neujahrskonzert. Auch der öffentlich-rechtliche Sender muss damit zum Nulltarif den Zugriff auf maximal 90 Sekunden Bildmaterial gestalten.