Die Produzentenallianz hat sich mit der ARD auf veränderte Eckpunkte ihrer Zusammenarbeit bei Dokumentationen geeinigt. Dabei orientiert man sich an einer im vorigen Jahr mit dem ZDF geschlossenen Vereinbarung. Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass die Produzenten eine Beteiligung in Höhe von 16 Prozent der Bruttoerlöse aus der Auswertung der Produktion im Ausland, im Pay-TV, im Kino und aus Videoprogrammen erhalten. Eine Vereinbarung über die Beteiligung der Produzenten an den VoD-Erlösen soll darüber hinaus noch geschlossen werden.

Verwertungsrechte, die vom Sender nicht innerhalb einer 5-Jahres-Frist genutzt werden, können darüber hinaus dem Produzenten rückübertragen werden, wenn er ein konkret vorliegendes Verwertungsinteresse nachweist. Die Sender behalten dabei ein nicht-exklusives Sende- und Klammerteilrecht. Für vom Produzenten an die Sender herangetragene Stoffe und Formate besteht außerdem künftig eine Produzentenbindung. Die Eckpunktevereinbarung gilt für inhaltlich in sich abgeschlossene Produktionen und schon ab einer Programmlänge von 15 Minuten.

"Die ARD hat damit die Vorgabe des Rundfunkstaatsvertrags nach ausgewogenen Vertragsbedingungen für die drei größten Genre Fiktion, Unterhaltung und jetzt eben auch Dokumentation erfüllt", zeigte sich Eva-Maria Michel, Verhandlungsführerin für die ARD und stellvertretende WDR-Intendantin, zufrieden. Alexander Thies, Vorsitzender des Produzentenallianz-Gesamtvorstands "Die Modernisierung der Terms of Trade mit den Fernsehsendern war von Anfang an eines der wichtigsten Ziele der Produzentenallianz. Zwar sind wir damit noch lange nicht am Ende, aber die neue Eckpunktevereinbarung mit den ARD-Anstalten für Dokumentationen markiert das Erreichen einer wichtigen Etappe. Man habe die Geschäftsgrundlagen "erheblich verbessern" können.