"Gossen-Goethe" ist sein Spitzname. Und möchte man oft gar nicht glauben, was Franz Josef Wagner Tag für Tag in der "Bild"-Zeitung schreibt. Seine obligatorische "Post" widmete er am Montag nun Bushido, der mit einem zweifelhaften Song für Schlagzeilen sorgte. "Böser Bushido", schrieb Wagner und attestierte dem Rapper, "viele, viele Etagen unter dem Brüllaffen" zu stehen. Am Ende heißt es: "Wie wäre es, wenn wir alle liebevoller, fürsorglicher miteinander umgehen. So ein Arsch wie Bushido hätte in unserer Gesellschaft nichts mehr zu suchen. Bushido, du bist eine dumme Wurst."

Ein typscher Wagner, möchte man sagen. Doch in der "Bild"-Redaktion war man offenbar so sehr von diesen Zeilen angetan, dass man Wagner nun auch noch rappen ließ. Oder besser gesagt: Wagner liest seine Zeilen vor und "Bild" unterlegt all das mit Musik. Zu allem Überfluss werden nun auch noch Leser dazu aufgerufen, ihre eigenen Raps an Bushido einzureichen - als Belohnung für den mutmaßlich kreativsten Kopf winken 1.000 Euro. Am Tag zuvor durfte sich schon Volksmusiker Heino in der "Bild"-Zeitung öffentlich über Bushido echauffieren. Anders als auf seinem jüngst erschienenen Album jedoch überraschend ohne Rap.

Bushido selbst bekommt für seine Zeilen also weit mehr Aufmerksamkeit als er es vermutlich verdient hätte - die gezielte Provokation in Form eines Videos, in dem er unter anderem Claudia Roth und Klaus Wowereit angreift, hat also bestens funktioniert. "Bild"-Kolumnist Franz Josef Wagner darf Bushido unterdessen übrigens wohl ungestraft "Arsch" oder "Idiot" schimpfen, meint jedenfalls Medienanwalt Ralf Höcker. "Bushido hat den Kolumnisten Wagner auf Twitter vor kurzem aufgefordert, dass er sich ins Knie ficken möge. Wer sich, wie Bushido, auf diese Weise selbst faktisch ehrlos stellt, muss sich vom Angegriffenen Antworten gefallen lassen, die ein zivilisierter Mensch nicht erdulden müsste", so Höcker bei "Vocer".

Im Presserecht nenne man das "Recht zum Gegenschlag", klärt der Medienanwalt auf und erläutert: "Die Staatsanwälte erheben keine Anklage, sondern betrachten das Verhalten der Betroffenen als milieutypische Entgleisungen, also als Unhöflichkeiten ohne ehrverletzenden Inhalt oder jedenfalls ohne ernsthafte strafrechtliche Relevanz." Wagners Post an Bushido als "milieutypische Entgleisung"? Eine schöne Formulierung für die poetischen Ergüsse des "Gossen-Goethe". Am Ende kann wohl nur Bushido selbst Wagners Kommentare stoppen - und damit auch dessen Rap-Versuche. "Pöbel-Kolumnen wie die von F. J. Wagner sind nur möglich, weil es Leute wie Bushido gibt", schreibt Höcker und gibt noch eine Faustregel mit auf den Weg: "Je weniger Bushido, desto weniger Wagner."

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