Zum 1. August tritt das auf Druck der Verlage entgegen vieler Vorbehalte durchgeboxte Leistungsschutzrecht in Kraft, mit dem die Verlage vor allem Geld von Google kassieren wollen. Im Juni kündigte Google daher an, dass man Verlagsangebote ab 1. August nur noch dann bei Google News berücksichtigen werde, wenn diese explizit der Listung zustimmen, ohne dass daraus Kosten für Google entstünden.

Während Angebote wie "Spiegel Online" oder "Zeit Online" direkt nach der Ankündigung erklärt hatten, diese Zustimmung zu erteilen, hielt sich Springer - einer der lautesten Vorkämpfer für die Einführung des Leistungsschutzrechts - zunächst mit Äußerungen zurück. Nun erklärte der Verlag aber dass man die Zustimmung erteile - allerdings nur vorübergehend für eine Übergangsphase, wie ein Verlagssprecher gegenüber der "taz" sagte. Dies geschehe aber nur bis zu einer geregelten Rechteverwertung und "ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen", betont der Verlag.

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