ProSieben ist vorerst mit dem Vorhaben gescheitert, regional unterschiedliche Werbespots zu zeigen. Das hat das Verwaltsgericht Berlin entschieden. Die Auseinanderschaltung von Werbung sei von der Sendeerlaubnis nicht erfasst, urteilte das Gericht und wies damit eine Klage des Senders ab. Grund für die Ablehnung ist die bundesweite Sendelizenz von ProSieben. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts handele es sich bei regional differenzierten Werbefenstern nicht mehr um ein bundesweit empfangbares Fernsehprogramm, weil diese nur innerhalb einzelner Bundesländer verbreitet werden sollen.

Auch ein Verweis auf regionale Werbeblöcke im Hauptprogramm der ARD half ProSieben nicht, da diese nach Ansicht des Gerichts keiner vergleichbaren Zulassung bedürfen. Gleichzeitig habe ProSieben auch keinen Anspruch auf eine Ergänzung der Sendeerlaubnis - "in Ermangelung einer Rechtsgrundlage". ProSieben plante, einzelne Werbespots im Programm durch dezentrale Spots zu ersetzen und wollte die Fernsehwerbung so vor allem für regional agierende Unternehmen attraktiv machen. Nach Ansicht von ProSieben steht dem Sender dies auch in der Sendelizenz der mabb zu, andernfalls sah man einen Anspruch auf Erweiterung der Lizenz um einen entsprechenden Passus. ProSieben kann nun in die Berufung gehen.