Vor allem im Zuge der Causa Brender wurde eine Frage wieder deutlich: Wie sehr wird das Prinzip der Staatsferne beim ZDF in der Realität umgesetzt? Vier Jahre nachdem die CDU-Vertreter im Verwaltungsrat unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräseidenten Roland Koch dem damaligen Chefredakteur Nikolaus Brender die vom ZDF-Intendanten Schächter vorgeschlagene Vertragsverlängerung verwehrten, klagen Rheinland-Pfalz und Hamburg nun gegen den ZDF-Staatsvertrag. Auch in der ARD hat man sich derweil ein Urteil über die Struktur des ZDF gebildet. Dort schätzt man den Staatsvertrag als verfassungswidrig ein, wie es in einer dem "Spiegel" vorliegenden Stellungnahme zum Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hervorgeht.

Laut dem Nachrichtenmagazin seien nach ARD-Auffassung 47 der 77 Fernsehratsmitglieder im ZDF "aufgrund des Entsendungsmodus dem staatlichen Bereich zuzurechnen". 6 der 14 Mitglieder im Verwaltungsrat würden "unmittelbar von staatlicher Seite entsandt", zulässig seien nach Ansicht der ARD aber höchstens ein Drittel staatlicher Vertreter in öffentlich-rechtlichen Aufsichstorganen. Damit sieht die ARD zwölf Mitglieder mehr im Fernsehrat, die dem Staat zuzurechnen sind, als die klagenden Länder Rheinland-Pfalz und Hessen, die auf 35 dem Staat zuzurechende Mitglieder kamen. Beim ZDF selbst gibt man sich schweigsam und schlägt unter anderem vor, dass bei zentralen Pesonalentscheidungen der Verwaltungsrat nur noch mit einer Mehrheit ein Veto einlegen darf - bislang reicht ein faktisches Veto von zwei Fünftel der Stimmen.

Unterdessen könnte ein Urteil auch Folgen für die ARD haben. "Das ZDF ist ein besonders schwerer Fall, aber die Grundsätze, die das Gericht herausarbeiten wird, gelten für die ARD in gleicher Weise – wenn das Gericht etwa staatliche Vertreter in den Gremien überhaupt für unzulässig erklärt.", meint der Prozessbevollmächtigte der klagenden Länder und Direktor des Hans-Bredow-Instituts, Wolfang Schulz, im "Spiegel".