Es ist ein kurioser Rechtsstreit, den die ARD und die klagenden Verleger da ausfechten. Man lässt gerade gerichtlich in zweiter Instanz klären, ob die "Tagesschau"-App nun sendungsbezogen ist, was erlaubt wäre, oder doch vielleicht eigenständig und presseähnlich. Nur: Es geht gar nicht um die App in ihrer aktuellen Form, sondern so, wie sie am 15. Juni 2011 war. Seitdem wurde die "Tagesschau"-App bereits deutlich überarbeitet. Schon beim Urteilsspruch in erster Instanz im Herbst letzten Jahres sagte daher der vorsitzende Richter: "Wen interessiert schon, was das Landgericht Köln zur 'Tagesschau'-App vom 15.6.2011 meint?"

Das Landgericht meinte damals übrigens, dass das Angebot presseähnlich, nicht-sendungsbezogen und damit nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu vereinbaren sei. Auch wenn das Urteil praktisch kein Verbot der App war, weil es ja nur um die Version vom 15.6.2011 ging, wollte sich die ARD nicht damit abfinden und ging in Berufung. Und so werden wir voraussichtlich am 20. Dezember 2013 auch wissen, was das Oberlandesgericht Köln zur App vom 15.6.2011 denkt. Bei der Verhandlung am heutigen Freitag ließen die Richter dabei bereits durchscheinen, dass der Urteilsspruch diesmal nicht im Sinne der Verleger ausfallen dürfte.

Zwar sieht es so aus, als würden sich die Richter der Auffassung des Landgerichts anschließen und die App von damals als nicht sendungsbezogen und presseähnlich einstufen - doch das bringt den Verlegern womöglich gar nichts, weil die Aufsichtsbehörden mithilfe des Drei-Stufen-Tests ein Telemedienkonzept für tagesschau.de und damit auch die App genehmigt hätten. Eine solche generelle Genehmigung sei nach der vorläufigen Auffassung des Gerichts durch Wettbewerbsgerichte nicht mehr zu überprüfen.

Beim BDZV stößt diese Haltung wenig überraschend auf Unverständnis. Die Zeitungsverleger betonten, es sei nicht nachvollziehbar, wenn eine konkrete Wettbewerbshandlung nicht mehr durch ein Wettbewerbsgericht überprüfbar sei. "Dies würde zu einem Freibrief für Rundfunkräte und Staatskanzleien als Aufsicht führen", so Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes BDZV. Die ARD wollte sich auf Anfrage "aus Respekt vor dem Gericht" nicht vor der endgültigen Urteilsverkündung äußern.