Mindestens 171 Millionen US-Dollar - auf diese Summe beziffert die Constantin Medien AG den Schaden, den sie unter anderem von Bernie Ecclestone ersetzt haben will. Im Februar war Cosntantin Medien vor Gericht mit der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gescheitert - aufgeben will Constantin Medien aber noch lange nicht. Beim Berufungsgericht ist derzeit ein Antrag auf Zulassung der Berufung anhängig, über die im Herbst entschieden werden soll.

"Trotz der Klageabweisung in der ersten Instanz sind wir nach wie vor überzeugt, dass der Constantin Medien AG aus dem Verkauf der Anteile von der BayernLB an CVC Ansprüche zustehen. Wir werden deshalb unsere Ansprüche in jeder Hinsicht weiterverfolgen", erklärte Bernhard Burgener, Vorsitzender des Vorstands, auf der ordentlichen Hauptversammlung des Medienunternehmens heute in München.

Zum Hintergrund der Klage: Die frühere EM.TV & Merchandising AG - woraus später Constantin Medien hervorging, verkaufte ihre Restbeteiligung an der Formel 1 im Jahr 2003 an die BayernLB und vereinbarte damals, bei einem Weiterverkauf, der über das besicherte Kreditengagement hinausgehen würde, prozentual an den Mehrerlösen beteiligt zu werden. 2006 verkaufte die BayernLB die Anteile zum Preis von 814 Millionen Euro an den Finanzinvestor CVC und blieb damit unter dieser Grenze. Aus Sicht von Constantin Medien lag dieser Verkaufspreis aber deutlich unter dem Marktpreis. Tatsächlich war auch im Urteil, in dem die Ansprüche von Constantin zurückgewiesen wurden, von Bestechung die Rede. Allerdings erklärten die Richter damals, dass es Ecclestone nicht darum gegangen sei, dass die Anteile zu einem unterbewerteten Preis veräußert wurden - daher sei Constantin Medien hieraus auch kein Schaden entstanden.

Auch andere Altlasten waren auf der Hauptversammlung noch Thema. So stimmten die Aktionäre einem Vergleich zu, den die Constantin Medien AG mit Herrn Thomas Haffa und früheren Aktionären der Gesellschaft zur Beilegung aller noch anhängigen Aktionärsklagen abgeschlossen hatte. Bei den Aktionärsklagen geht es um unterschiedliche Sachverhalte und Rechtsgrundlagen vor dem Hintergrund der starken Kursrückgänge der Aktie der früheren EM.TV & Merchandising AG in den Jahren 2000 und 2001 und dem damaligen Informationsverhalten der Gesellschaft. Heute sind noch Verfahren von 37 Klägern anhängig. Die in diesen Verfahren geltend gemachte Schadensumme beläuft sich insgesamt auf rund 1,42 Mio. Euro. Im Kern sieht der Vergleich vor, dass die Constantin Medien AG einen Betrag von rund 235.000 Euro an die Kläger zahlt. Thomas Haffa wird sich gegenüber Constantin Medien an dieser Zahlung mit bis zu 80.000 Euro, also rund einem Drittel, beteiligen.