Corinna Schumacher hat vor dem Kölner Landgericht eine Niederlage im Prozess gegen die "taz" und das ZDF hinnehmen müssen. Die beiden Medien hatten sich in Berichten kritisch mit dem absurden und nicht abebben wollenden Medienrummel nach dem Unfall von Michael Schumacher beschäftigt und diese Berichte mit einem Foto versehen, das eine von den Medien bedrängte Corinna Schumacher vor dem Krankenhaus zeigte. Corinna Schumachers Anwalt hatte den Medien vorgeworfen, die Kritik an der Medienberichterstattung nur als "Feigenblatt" zu nutzen, um dann selbst darüber zu berichten. Kritik am Verhalten der Reporter sei zwar in Ordnung, das Foto habe man dafür aber nicht erneut veröffentlichen müssen.

Das Gericht hingegen urteilte, dass dem Foto in diesem speziellen Fall ein eigener Informationswert zukomme, weil es die Lage vor dem Krankenhaus illustriere. Zu sehen ist, wie sich Corinna durch mehrere Fotografen hindurchdrängeln muss, um ihren Mann im Krankenhaus besuchen zu können. Die Belagerung des Krankenhauses durch Journalisten werde dem Leser durch das Bild plastisch vermittelt und setze ihn damit besser in die Lage, den Hintergrund der Kritik zu erfassen und sich eine eigene Meinung zu bilden, als eine reine Wortberichterstattung dies könnte.

Grundsätzlich sei der Besuch in der Klinik an sich zwar kein Ereignis der Zeitgeschichte mit einem überragenden Berichterstattungsinteresse. Der nicht nachlassende Medienrummel sei jedoch ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung, dass die Berichterstattung und eine kritische Auseinandersetzung auch rechtfertige. "Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser. Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht", heißt es in der Urteilsbegründung.

Anderen Medien war zuvor die Veröffentlichung der Fotos untersagt worden - die hatten sich allerdings auch nicht ausreichend kritisch damit auseinandergesetzt. Es habe sich um Berichte mit "unterhaltendem Charakter" gehandelt.