Am Mittwoch berichtete das Medienmagazin DWDL.de über den so komplexen Fall der WDR-Doku „Nervengift im Flugzeug - Was die Luftfahrtindustrie verschweigt“, die im Juli im Rahmen der ARD-Reihe „Die Story“ ausgestrahlt wurde. Einer der Autoren des Films, Tim van Beveren, hatte ebenso wie Protagonisten die journalistische Sorgfalt des WDR scharf kritisiert. Nach zunächst direktem Austausch mit dem WDR wählte der Anwalt eines verstorbenen Piloten, um den es in dem Film geht, Anfang September den offiziellen Weg der Programmbeschwerde, die von „Täuschung des Zuschauers“ und „Vertrauensmissbrauch durch den Westdeutschen Rundfunk“ spricht. DWDL.de berichtete ausführlich über die erhobenen Vorwürfe und das Zerwürfnis zwischen Autor und Sender.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung stellte der WDR einen eigenen „Faktencheck“ zu den im Raum stehenden Vorwürfen ins Netz und wies darin die berichteten Vorwürfe energisch zurück. Zwischen dem Zeitpunkt der DWDL.de-Anfrage beim Westdeutschen Rundfunk und der Veröffentlichung des Artikels habe man im Sender die interne Prüfung der Programmbeschwerde vorangetrieben und hätte inzwischen klarer antworten können, heißt es beim WDR. Es begibt sich zudem, dass Intendant Tom Buhrow genau an dem Tag, an dem DWDL.de über die seit Wochen vorliegende Programmbeschwerde berichtet, eben jene nach interner Prüfung per Unterschrift final zurückweist. Die interne Prüfung habe ergeben, dass beispielsweise die vorgeworfene Täuschung des Zuschauers nicht gegeben sei, teilt der WDR am Freitag auf Anfrage mit.

Vorgeworfen wurde beispielsweise, dass das Publikum bei einem Experten-Interview im Film getäuscht worden wäre. Obwohl Tim van Beveren das Interview geführt habe, war im ausgestrahlten Film WDR-Redakteur Roman Stumpf der Interviewer. Und das obwohl dieser während dem Interview in London gar nicht anwesend gewesen sei, so der Vorwurf. Dieser wird jedoch durch dem Medienmagazin DWDL.de vorliegende Unterlagen eindeutig entkräftet. Demnach hat neben van Beveren nachweislich auch Stumpf in London bei laufender Kamera mit dem Experten Dr. Mohamed Abou-Donia gesprochen. Es ist nur ein Detail der Programmbeschwerde, das sich allerdings unabhängig widerlegen lässt und damit WDR-Redakteur Stumpf entlastet. Beim Rest gibt sich der WDR selbst nach interner Prüfung die Absolution.

Die Haltung des Senders akzeptiert van Beveren nicht. Noch bevor die Abweisung der Programmbeschwerde durch WDR-Intendant Tom Buhrow den Beschwerde-führenden Anwalt Frank Cannon - rechtlicher Vertreter eines verstorbenen Piloten, dessen Ableben Gegenstand des Films war - erreicht, mahnte der Co-Autor des Films noch am Donnerstag über einen weiteren Anwalt den WDR mit einem 16-seitigen Schriftstück ab und fordert gleich die Unterlassung von zahlreichen Aussagen, die der WDR in seinem online veröffentlichten „Faktencheck“ aufstellt. Man kann sich also denken, dass die heute bekannt gewordene Ablehnung der Programmbeschwerde durch WDR-Intendant Buhrow noch nicht das Ende der Geschichte ist. Eine Geschichte, die zwischen Tim van Beveren und dem WDR allerdings fortan erst einmal unter Juristen zu klären sein wird.