Nachdem John Malones Liberty Global, das in Deutschland schon mit Unitymedia in NRW und Hessen vertreten war, Ende 2011 grünes Licht für die Übernahme von Kabel BW bekam, war schon klar, dass beide Unternehmen zusammengeführt werden sollten. Doch auch wenn die Fusion zum 1. Juli 2012 vollzogen wurde: Auf den in Baden-Württemberg eingeführten Markennamen Kabel BW wollte man einstweilen nicht verzichten.

Während man als in NRW und Hessen unter der Marke Unitymedia auftrat, wurden die Produkte in Baden-Württemberg weiter unter dem Namen Kabel BW vermarktet - und für das Unternehmen gab es den reichlich sperrigen Namen "Unitymedia Kabel BW". Nachdem in den letzten beiden Jahren aber schon optischer Auftritt und Angebot weitgehend angeglichen worden waren, geht das Unternehmen nun auch den nächsten Schritt und vereinheitlicht die Marken - oder anders gesagt: Trennt sich von der Marke "Kabel BW". Wo Unitymedia drin ist, steht ab Frühjahr 2015 also auch überall Unitymedia drauf.

Für Standorte und Mitarbeiter in Baden-Württemberg ändert sich abgesehen von der Namensänderung aber nichts. Ziel der Vereinheitlichung sei es, den Wiedererkennungswert der Marke Unitymedia zu stärken, so das Unternehmen. CEO Lutz Schüler: "Mit einem einheitlichen Marktauftritt zeigen wir deutlich nach außen: Unser Transformationsprozess ist erfolgreich verlaufen und hat uns als starke Einheit zusammenwachsen lassen. Der nächste logische Schritt ist es also, dies auch mit einem gemeinsamen Markenauftritt nach außen zu präsentieren. Unitymedia steht für eine dynamische, zukunftsorientierte und moderne Marke, die die bewährte Verlässlichkeit und Nähe zu unseren Kunden weiterführen wird und uns auf Augenhöhe im Wettbewerb auftreten lässt."

Während die einst getrennten Unternehmen nun also auch namentlich zusammenwachsen, ist ein Gerichtsverfahren wegen der Übernahme immer noch anhängig. Die Telekom und NetCologne hatten gegen die Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia geklagt, das OLG Düsseldorf hob daraufhin im Sommer letzten Jahres die Genehmigung auf, weil die vom Kartellamt gemachten Auflagen aus Sicht des Gerichts nicht ausreichen würden, zu verhindern, dass Unitymedia seine marktbeherrschende Stellung ausbaue. Unitymedia geht gegen dieses Urteil derzeit noch vor. Scheitert man, müsste das Kartellverfahren erneut aufgerollt werden. Dann könnte mit härteren Auflagen doch noch eine Genehmigung erteilt werden - oder im Extremfall die Rückabwicklung verordnet. Bei einem über die Jahre dann bereits zusammengewachsenen Unternehmen eine eher seltsame Vorstellung.