Am Ende bekam ProSiebenSat.1 doch noch Recht: Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch geurteilt, dass es nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkrechts verstoße, wenn ein bundesweiter TV-Anbieter regionale Werbung ausstrahlt (DWDL.de berichtete). Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk nimmt dieses Urteil nun zum Anlass und fordert eine schnelle Gesetzänderung: "Jetzt muss der Gesetzgeber handeln" sagt Felix Kovac, Vorsitzender der APR.

Die Richter argumentierten in ihrer Urteilsbegründung, dass es im Rundfunkstaatsvertrag keine einschränkende Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots gebe. Diesen Punkt greift Kovac auf: "Wenn das Bundesverwaltungsgericht das im Text des Rundfunkstaatsvertrages vermisst, dann müssen die Länder diesen Konsens nun umgehend hineinschreiben", so der APR-Vorsitzende. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gehe "ans Eingemachte", sagt Kovac. Regionale Radio- und TV-Sender finanzieren sich fast ausschließlich über lokale Werbung, warnt Kovac.

Die APR ist eine Interessengemeinschaft der lokalen und regionalen TV- und Radio-Sender. Laut eigenen Angaben vertritt die Organisation mehr als 250 Kanäle. Diese Sender seien durch die Vermarktung von regionaler Werbung in den bundesweiten TV-Sendern "existentiell bedroht", so der APR-Chef. Das führe zu einer "Verkürzung der Meinungsvielfalt in den betroffenen Regionen".

Einen kleinen Seitenhieb auf die ProSiebenSat.1-Gruppe kann sich Felix Kovac nicht verkneifen: "Die Medienpolitik muss sich entscheiden, ob sie Medienkonzernen, die zuletzt nicht gerade durch ihr journalistisches Profil aufgefallen sind, bei der Gewinnmaximierung behilflich sein will."

Update (15 Uhr): Auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bläst in das gleiche Horn wie die APR: "Bisher wurde Fernsehwerbung rechtlich immer als Teil des Programms betrachtet", erklärte ein Sprecher des BDZV. Die Länder müssten den Rundfunkstaatsvertrag nun überarbeiten, heißt es vom BDZV. "Wir setzen darauf, dass die Bundesländer rasch die richtigen Maßnahmen treffen, um die Gefährdung der regionalen Pressevielfalt zu verhindern."

Update (16:40 Uhr): Der Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Jürgen Brautmeier, kann die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls nicht nachvollziehen und zeigt sich verwundert. "Wir warten auf die schriftliche Begründung des Urteils. Aus Sicht der Medienanstalten besteht aber kein Zweifel daran, dass Werbung Bestandteil des Programms ist und deshalb eine unterschiedliche Behandlung von Werbung und übrigem Programm in lizenzrechtlicher Hinsicht nicht richtig ist." Sollte eine Lücke im Rundfunkstaatsvertrag bestehen, sehe er "dringenden Klarstellungsbedarf durch die Bundesländer".