Dass die Sieben-Tage-Regelung für die Mediatheken von ARD und ZDF zunehmend als politisches Auslaufmodell gilt, ist keine Neuigkeit mehr. Zuletzt hatte etwa NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft ihren Appell zur Abschaffung auf dem Medienforum NRW unterstrichen. Knackpunkt der Diskussion ist stets die angemessene Vergütung der Urheber und Produzenten für die längere Online-Verweildauer ihrer Inhalte.

Nun haben sich elf Branchenverbände von Fernsehschaffenden in die Diskussion eingemischt – per offenem Brief an den ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor und den ZDF-Intendanten Thomas Bellut. Sie bringen ein mögliches Vorgehen der öffentlich-rechtlichen Anstalten ins Gespräch, das bereits die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEK) mit einschließen würde. Kern der Forderung ist ein neuer, bisher nicht vorgesehener Etatposten namens "Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung für Auftragsproduktionen".

 

Neben der Deutschen Akademie für Fernsehen, dem Verband Deutscher Filmproduzenten oder dem Film- und Medienverband NRW gehören auch spezialisiertere Verbände zu den Unterzeichnern: die AG Animationsfilm, die AG Dok, die Bundesverbände Schauspiel sowie Filmschnitt Editor, der CC Composers Club, Defkom im Deutschen Komponistenverband, mediamusic und der Verband Deutscher Drehbuchautoren.

Gemeinsames Ziel dieser Verbände ist es, "bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbindlich zu verankern, dass für ARD und ZDF ein ausreichender, bisher nicht vorgesehener Etatposten 'Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung für Auftragsproduktionen' geschaffen wird, der bei der KEF anzumelden ist und von dieser anerkannt werden sollte".

Da die Ministerpräsidenten ihre entsprechende Beschlussfassung kürzlich aufs Frühjahr 2016 vertagt haben, legen die Unterzeichner nun Marmor und Bellut folgendes Vorgehen nahe: "Da Sie nun in Kürze bei der KEF Ihren Finanzbedarf für 2017-2020 anmelden müssen, bitten wir Sie darum, neben den notwendigen Mitteln für eine wirklich kostendeckende Finanzierung der laufenden Produktions- bzw. Lizenzkosten im Bereich der Auftrags- und Koproduktionen vorsorglich auch einen ausreichend hohen Mehrbedarf zur Abgeltung der VoD-Rechte von Produzenten und Urhebern einzukalkulieren und anzumelden. Dieser sollte aus unserer Sicht 1 Prozent der Rundfunkabgabe nicht unterschreiten und strikt zweckgebunden ausschließlich der Abgeltung von Online-Nutzungen dienen."

Für die KEF, so die Verbände, gebe es keinen Grund, eine solche Anmeldung abzulehnen, soweit die Entgrenzung der Mediathekenfrist tatsächlich von den Ministerpräsidenen beschlossen werde. Angesichts der erzielten Einnahmeüberschüsse beim Rundfunkbeitrag sei der zusätzliche Etatposten "selbst in Zeiten der von der Politik propagierten Beitragsstabilität durchaus realisierbar".