Stellt die Veröffentlichung eines Fotos aus dem Innenraum des Pariser Konzertsaals Bataclan, in dem bei einem Terroranschlag im November 89 Menschen ermordert wurden, einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar? Nein - das sagt zumindest die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die sich nun mit dem Foto beschäftigte, das bei "Bild.de" zu sehen war. Das Foto zeigt zahlreiche Leichen, die auf dem blutverschmierten Boden in deutlich sichtbaren Blutlachen liegen.

Ein Verstoß gegen die Menschenwürde liegt nach Ansicht der KJM vor, wenn wenn Menschen leidend oder sterbend dargestellt und dabei zum Objekt herabgewürdigt werden. Darüber hinaus muss die Darstellung ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein berechtigtes Interesse gerade für diese Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt. Reine Geschmacksfragen spielen bei Prüfungen der KJM keine Rolle - vor diesem Hintergrund habe die Kommission ihre Entscheidung aus zwei Gründen getroffen.

In der Erklärung heißt es: "Zum einen bietet das in das Angebot eingebundene Foto einen Überblick über einen großen Ausschnitt des gesamten Tatorts. Die Leichen nehmen dabei nur einen geringen Teil an der Gesamtfläche der Abbildung ein. Gesichter sind nicht zu erkennen und es werden keine Verletzungen in den Fokus der Abbildung gerückt. Somit wurde die Subjektqualität der abgebildeten Menschen nicht missachtet. Zum anderen umfasst die Pressefreiheit die freie Wahl der Art und Weise, in der über ein Ereignis berichtet wird. Der Artikel behandelt ein Ereignis des aktuellen Tagesgeschehens von größtem öffentlichem Interesse und das Foto soll die Dramatik der Ereignisse sowie ihre schrecklichen Folgen veranschaulichen. Es kann zudem angenommen werden, dass Bilddokumente die Authentizität der Berichterstattung erhöhen. Somit lag ein berechtigtes Interesse für die Form der Darstellung und Berichterstattung vor."