Die Recherchen des RTL-Teams um Günter Wallraff in deutschen Pflegeheimen beschäftigen noch immer Juristen. Nun hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen RTL verhängt. Es geht dabei um einen im Dezember ausgestrahlten "Extra"-Beitrag, in dem behauptet wurde, dass in einem Pflegeheim der Marseille-Kliniken so wenig Essen ausgegeben wurde, dass Bewohner unterernährt gewesen seien. Gleichzeitig sei nach Angaben des Klinikbetreibers der Verdacht erweckt worden, dass der Verpflegungsschlüssel wegen der Wallraff-Sendung erhöht worden sei. 

Diese und weitere Äußerungen hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes nun verboten, wie die Marseille-Kliniken in einer Mitteilung zufrieden zu Protokoll gaben. "Wenn RTL, wie angekündigt, wirklich seine journalistische Kompetenz steigern möchte, sollten die Verantwortlichen erst einmal dringend die journalistische Kompetenz der 'Team Wallraff'-Reporter überprüfen", sagte Dieter Wopen, der als Vorstandsvorsitzender der Marseille-Kliniken tätig ist - und ätzte: "Günter Wallraff war sicherlich früher einmal eine Ikone des Journalismus, doch offensichtlich unterliegt auch seine Professionalität einem Verfallsdatum. Dieser  Niedergang scheint sich mit dem Tag beschleunigt zu haben, an dem Herr Wallraff sich mit dem Privatsender RTL ins Bett gelegt hat und nun zwischen 'Bauer sucht Frau' und Dschungelcamp nach Quoten giert."

Bei RTL hielt man sich am Dienstag auf DWDL.de-Nachfrage zunächst bedeckt. "Da uns die einstweilige Verfügung des LG Hamburg noch nicht zugestellt wurde, können wir uns auch noch nicht zu den Inhalten äußern", erklärte Sendersprecher Matthias Bolhöfer. "Wir werden diese 'vorläufige' Regelung, die erlassen wurde, ohne uns vorher anzuhören, nach Erhalt sorgsam und selbstbewusst prüfen. Und dann werden wir ganz gewiss angemessen reagieren."