Die Siegesfeier des FC Bayern München zum DFB-Pokaltriumph und der Deutschen Fußball-Meisterschaft wurde am Sonntag, nicht wie geplant und seit Jahren üblich, vom Bayerischen Rundfunk übertragen. Einer finanziellen Forderung des deutschen Rekordmeister wollte der BR nicht nachkommen. Schließlich übertrug Sport1 die Feier auf dem Münchner Marienplatz - kostenlos.

Nun haben sich Politiker in den Zwist um die Übertragungsrechte für die Double-Feier eingeklingt. Im Münchner Rathaus zeigt man sich verwundert über die Forderungen des Vereins an den BR. "Das Rathaus und auch der Marienplatz gehören definitiv nicht dem FC Bayern", positionierte sich SPD-Fraktionschef Alexander Reissl in der Süddeutschen Zeitung. Die erstmals geübte Praxis, für Fernsehberichte von einer städtischen Veranstaltung 150.000 Euro zu verlangen, sei ungewöhnlich. Reissl möchte vor einer nächsten Feier dieses Ausmaßes mit den Vereinsverantwortlichen sprechen, um derartige Forderungen zukünftig auszuschließen. 

Ebenfalls wenig Verständnis zeigen die Grünen. So hält es Fraktionschef Florian Roth für "kleingeistig", dass ein solch bedeutendes Ereignis "als Pausenfüller ins Spartenfernsehen gewandert ist". Er bemerkt, dass der FC Bayern gar nicht Gastgeber des Events gewesen sei und die Feiern des Verein auf dem Rathausbalkon ohnehin immer von der Stadt bezahlt worden seien. Wenn der Club nun Dritte zu Zahlungen auffordere, werfe dies Fragen auf. 

Reissl zufolge verlangte die gebuchte Sicherheitsfirma aufgrund der Kurzfristigkeit der Feier-Ansetzung einen erheblichen Aufschlag, weshalb die Stadt dem Club ausnahmsweise 300.000 Euro in Rechnung stellte. Die Kosten wollte der Verein teilweise über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wieder ausgleichen. Der Bayerische Rundfunk verwies auch darauf, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Der Sender dürfe sich an einer Veranstaltung und den Sicherheitskosten nicht beteiligen, wenn er das Event nicht selbst ausrichte. Derzeit steht der BR mit dem Verein in engem Kontakt und bespricht die zukünftige Herangehensweise.

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