Am 2. November verhandelt das Landgericht Hamburg in einem der Rechtsstreits zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan und Jan Böhmermann. Erdoğan will erwirken, dass sämtliche Passagen des am 31. März im "Neo Magazin Royale" vorgetragenenen "Schmähgedichts" nicht mehr wiederholt werden dürfen.

In einem Eilverfahren hatte das Gericht dem gleichen Ansinnen teilweise stattgegeben und Böhmermann die Wiederholung bestimmter Äußerungen wegen ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts durch eine einstweilige Verfügung verboten. Eine Entscheidung des Gerichts über die Klage im Hauptsacheverfahren tritt dann an die Stelle der vorläufigen Regelung im Eilverfahren. Mit einem Urteil des Gerichts ist am 2. November allerdings noch nicht zu rechnen.

Unabhängig von diesem Verfahren läuft weiterhin das Ermittlungsverfahren der Mainzer Staatsanwaltschaft wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts, das tatsächlich empfindliche Strafen für Böhmermann nach sich ziehen könnte. Die Bundesregierung hatte auf Antrag der türkischen Regierung der Staatsanwaltschaft eine entsprechende Ermächtigung erteilt, zugleich aber angekündigt, den Paragraphen abschaffen zu wollen.