Bei Sport 1 hat sich Anfang des Jahres der Fehlerteufel eingeschlichen: Als der Sender am späten Abend des 6. Februars einen Spielfilm zeigte, wurde dieser versehentlich als "Teleshopping" gekennzeichnet. Während des Films waren auch immer mal wieder Werbeeinblendungen zu sehen. Die ZAK beanstandet das nun: "Weder der Film noch die Werbeeinblendungen hatten etwas mit Teleshopping zu tun."

Deshalb liege hier einerseits eine Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung vor, andererseits handle es sich um eine unzutreffende Kennzeichnung. Dass der Sender aber nicht absichtlich einen Film als Teleshopping gekennzeichnet hat, sollte einleuchten. Bei Sport 1 spricht man auf DWDL.de-Nachfrage von einem "internen Prozessfehler". Bevor der Film begann, wurde zudem ein Sponsorenhinweis gezeigt, anstatt eines imageprägenden Slogans enthielt dieser jedoch eine nicht gestattete absatzwerbliche Aussage - auch das beanstandet die ZAK.

Darüber hinaus hat die ZAK auch einen Werbeverstoß bei ProSiebenSat.1 festgestellt. So sei die Dauerwerbesendung "Amorelie Love Lounge" am 16. November 2014 im Vorfeld nicht als eben solche gekennzeichnet gewesen. Eine Kennzeichnung von Dauerwerbesendungen nur während des Verlaufs der Sendung reiche nicht aus, so die Begründung.