Zum ersten Mal hat in Deutschland ein Oberlandesgericht bestätigt, dass Card-Sharing als Computerbetrug zu bewerten ist. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle folgte damit der Einschätzung einer rechtlichen Bewertung des Landgerichts Verden vom Februar. Dieses hatte einen 53-jährigen Mann insbesondere wegen Computerbetrugs in 65 Fällen in Tateinheit mit der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Das Oberlandesgericht sieht es als erwiesen an, dass das das sogenannte Card-Sharing eine unbefugte Verwendung von Daten darstellt, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden bei Sky Deutschland führt. Andreas Rudloff, Vice President President Services & Security bei Sky Deutschland, wertete den Beschluss als "Erfolg für Sky" und sprach von einem "klaren Signal an alle Kriminellen, die versuchen, sich auf Kosten unseres Unternehmens und unserer ehrlichen Kunden an den exklusiven Programminhalten von Sky zu bereichern".

Rudloff: "Card-Sharing ist kein Kavaliersdelikt, sondern Computerbetrug, der von der Justiz verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Im Interesse unserer mehr als 4,6 Millionen Kunden werden wir die Verfolgung derartiger Aktivitäten zusammen mit den zuständigen Behörden und unseren Partnern weiter forcieren."

Der Angeklagte hatte seit Frühjahr 2009 illegal Angebote von Sky über das Internet vertrieben, indem er einen sogenannten Card-Sharing-Server betrieben und die Zugänge dazu verkauft hatte. Auf diese Weise wurde Dritten die Möglichkeit eröffnet, das Programm von Sky zu sehen, ohne dafür Geld zahlen zu müssen. Für die Strafzumessung hat das Oberlandesgericht das Verfahren übrigens an das Landgericht Verden zurückverwiesen.