ProSieben hätte die Folge "Gründer Mutation" aus der Serie "Akte X" nicht um 21:15 Uhr ausstrahlen dürfen, weil sie entwicklungsbeeinträchtigend für Unter-16-Jährige war und dementsprechend erst nach 22 Uhr hätte gezeigt werden dürfen. Dies stellte die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) nun fest. ProSieben gerät dabei vor allem deswegen in Erklärungsnot, weil die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen das eigentlich auch bereits vor der Ausstrahlung in einem Gutachten festgestellt hatte.

Begutachtet worden war dabei zwar die englischsprachige Vorabfassung, allerdings fand sich laut KJM in dem Gutachten bereits der Hinweis, dass aufgrund der Machart, des Kontextes und der Thematik keine Schnittmöglichkeiten gesehen würden, die diese Entwicklungsbeeinträchtigung aufheben würden. ProSieben versuchte es trotzdem, sendete eine geschnittene Fassung, die in den Augen der KJM aber trotzdem ein Verstoß war und muss daher nun neben einer Beanstandung auch mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro rechnen - so jedenfalls der Beschluss der KJM, der nun noch von der zuständigen Landesmedienanstalt MABB umgesetzt werden muss.

Dazu der KJM-Vorsitzende Andreas Fischer: "Unser bewährtes System der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz beruht auf der zwischen Selbstkontrolleinrichtungen und KJM geteilten Verantwortung. Es kann jedoch nur dann gut funktionieren, wenn Anbieter die Freigabeentscheidungen der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle berücksichtigen und auch deren jeweilige Begründung ernst nehmen. Im Sinne eines guten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Medieninhalten achtet die KJM verstärkt darauf, dass diese Freigaben korrekt eingehalten werden."

ProSieben-Sprecher Christoph Körfer erklärt dazu: "ProSieben hat weder mit Absicht noch mit Vorsatz gegen eine Auflage der FSF verstoßen, sondern ganz genau einen bürokratischen Prozess eingehalten: Die FSF hat bei der 'Akte X'-Folge 'Gründermutation' festgestellt, dass die damals als englischsprachige Original-Rohversion vorgelegte Folge nicht vor 22 Uhr gezeigt werden darf. Daraufhin hat der ProSieben-Jugendschutz die nun synchronisierte Folge geschnitten – und ProSieben diese gekürzte Fassung ausgestrahlt. Im Nachhinein wurde diese gekürzte Fassung beanstandet. Inzwischen liegt eine weitere Schnittfassung vor, für welche die FSF eine 20 Uhr-Freigabe erteilt hat."

In der beanstandeten Folge war zu sehen, wie die beiden Detectives Mulder und Scully im Falle des Selbstmordes eines Wissenschaftlers ermitteln. Dieser hatte in einem Labor Genexperimente durchgeführt und so Kinder mit übernatürlichen Fähigkeiten geschaffen. Im Lauf der Folge werden verschiedene drastische Gewaltakte gezeigt, wie beispielsweise eine Selbsttötung durch einen Brieföffner, ein Kaiserschnitt durch einen Messerstich in den Bauch oder die Tötung eines Vaters durch die schrillen Schreie seines eigenen Kindes. Somit bestehe die Episode laut KJM "aus einer Aneinanderreihung düsterer und verstörender Bilder und Szenen, die unter 16-Jährige nachhaltig ängstigen können" und bietet zudem Anleihen an Horrorfilme.