Am 10. Dezember des vergangenen Jahres hat RTL im Anschluss an einen Werbeblock einen Programmhinweis und danach einen werblichen Hinweis auf "TV Movie" gesendet. Damit hat der Sender laut ZAK gegen das Gebot der Trennung von Programm und Werbung verstoßen. Die Werbung für "TV Movie" gehöre nicht mehr zu dem Werbeblock, argumentierte die ZAK. Mit dem Hinweis auf einen Spielfilm sei der Werbeblock aus Zuschauersicht beendet gewesen. Eine animierte Blende zwischen Trailer und Werbung sei keine ausreichende Trennung.


Darüber hinaus hat die ZAK auch Tele 5 für verstecktes Branded Entertainment gerüffelt: Der Sender hat am 27. August dieses Jahres die Sendung "Dit is Fußball" ausgestrahlt. Darin wurden Angebote des produktionsauftraggebenden Energie-Unternehmens beegy kommuniziert - für die ZAK ein klarer Verstoß gegen das Verbot der Themenplatzierung und damit unzulässiges Branded Entertainment. Sowohl gegen RTL als auch gegen Tele 5 wurden Beanstandungen ausgesprochen.