Wie der "Spiegel" in seiner kommenden Ausgabe berichtet, hat der deutsche Auslandsgeheimdienst Bundesnachrichtendienst ab 1999 mindestens 50 Telefon- und Faxnummern oder E-Mail-Adressen von Journalisten oder Redaktionen auf der ganzen Welt mit sogenannten Selektoren überwacht. Journalisten genießen in Deutschland einen besonderen Schutz und können als "Berufsgeheimnisträger" beispielsweise vor Gericht zum Quellenschutz die Aussage verweigern. Eine Überwachung hebelt diesen besonderen Schutz aus.

Der BND wurde nicht in Deutschland, sondern dem Bericht zufolge weltweit tätig und überwachte etwa Dutzende Anschlüsse der BBC in Afghanistan aber auch in London, auch Anschlüsse der "New York Times" und der Agentur Reuters standen unter anderem in Afghanistan auf der Liste. Der BND teilte mit, dass er sich zu "operativen Aspekten" seiner Arbeit ausschließlich gegenüber der Bundesregierung bzw. den zuständigen Gremien des Bundestages äußern werde.

Dafür äußern sich diverse Journalistenorganisationen. "Reporter ohne Grenzen" bezeichnet die Überwachung als "ungeheuerlichen Angriff auf die Pressefreiheit" und sieht gar eine "neue Dimension des Verfassungsbruchs". Gemeinsam mit anderen Journalistenverbänden bereite man eine Verfassungsklage gegen das BND-Gesetz vor. Der Deutsche Journalisten-Verband forderte die Bundesregierung auf, den Verdacht lückenlos aufzuklären. "Das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit gilt nicht nur in Deutschland“, so der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Der deutsche Auslandsgeheimdienst habe dieses Grundrecht auch im Ausland zu achten. Überall weiter: "Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie klar macht, wer warum wie lange überwacht wurde."