Wettermoderator Jörg Kachelmann hat vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einen juristischen Erfolg erzielt. Streitpunkt war eine Presseerklärung der Mannheimer Staatsanwaltschaft, die nach Kachelmanns Freispruch im Vergewaltigungsprozess in der RTL-Sendung "Stern TV" wiedergegeben wurde. Darin war die Rede davon, dass am angeblichen Tatmesser Kachelmanns DNA-Spuren gefunden wurden - eine Behauptung, gegen die sich Kachelmann mit einer Unterlassungsklage gegen das Land Baden-Württemberg wehrte.

Am Donnerstag gab der Verwaltungsgerichtshof Kachelmann Recht. Die Äußerung sei unwahr und daher rechtswidrig und verletze den Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hieß es. Wegen der daraus folgenden Wiederholungsgefahr stehe dem Moderator der geltend gemachte Unterlassungsangspruch zu. Der Senat empfahl der Staatsanwaltschaft, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben - was diese schließlich auch tat. Zugleich verpflichtete sie sich dazu, diese Erklärung in Zukunft nicht mehr zu wiederholen.

Jörg Kachelmann zeigte sich zufrieden: "Es haben damals so viele Leute gelogen, von der Falschbeschuldigerin über weite Teile der Medien bis zur Staatsanwaltschaft. Letzteres ist nun aus der Welt geschaffen worden und ich bin der Staatsanwaltschaft Mannheim dankbar für diesen richtigen Schritt, der mir - nach der wichtigen zivilrechtlichen Verurteilung der Falschbeschuldigerin im letzten Jahr durch das OLG Frankfurt am Main - zusätzlich Vertrauen in die Justiz zurückgibt."