Der frühere Aufsichtsratsvorsitzende der Constantin Medien AG, Dieter Hahn, sorgt mal wieder für Schlagzeilen: Wie die Schweizer "Handelszeitung" berichtet, hat Hahn nun vor dem Landgericht München einen 76-seitigen Antrag auf Klagezulassung eingereicht. Hahn will Bernhard Burgener, der in der Firmengruppe die Fäden zieht, und den aktuellen Constantin-Chef Olaf Schröder auf Schadenersatz verklagen. 

Die Schweizer Zeitung berichtet weiter, dass Hahn von Burgener vier Millionen Euro haben will. Die Forderung gegenüber Schröder soll demnach sogar 32 Millionen Euro betragen. Hahn war auf der letzten Hauptversammlung der Constantin Medien AG zurückgetreten und verkaufte im Anschluss dessen auch einen großen Teil seines 30-prozentigen Aktienpakets. Heute ist er nur noch mit einem kleinen Teil am Unternehmen beteiligt, rund 80 Prozent von Constantin gehören inzwischen zu Burgeners Highlight-Gruppe.

In seinem Klageantrag wirft Hahn Burgener und Schröder nun eine massive Schädigung des Unternehmens vor. Konkret geht es offenbar um den Verkauf eines Highlight-Aktienpakets, das Constantin lange hielt und zuletzt veräußerte - laut Hahn sah das Unternehmen dafür keine angemessene Gegenleistung. Tatsächlich verkaufte Constantin Anteile an der Highlight Communications AG im Wert von fast 65 Millionen Euro. Damit zahlte man eine Unternehmensanleihe im gleicher Höhe zurück, die vor wenigen Tagen fällig wurde. Hahn und der ehemalige Vorstandschef Fred Kogel wollten die Anleihe durch einen Verkauf, etwa von Constantin Film oder Sport1, ablösen. Käufer der Highlight-Anteile war übrigens die Highlight Event and Entertainment AG, ebenfalls ein Unternehmen von Bernhard Burgener. 

Burgener selbst wollte sich gegenüber der "Handelszeitung" nicht zu dem Klageantrag von Hahn äußern. Die Zeitung zitiert aber aus dem Umfeld des Managers, dort heißt es, es handele sich bei der Aktion Hahns um eine "Retourkutsche". Constantin Medien verklagte Mitte März den ehemaligen Aufsichtsratschef wegen "Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit früheren Hauptversammlungen" (DWDL.de berichtete).