Das Ringen um die Deutungshoheit von Gerichtentscheidungen zwischen RTL und den MK-Kliniken geht weiter. Im November 2017 hatte das OLG Köln 9 von 13 Verbotsanträgen der MK-Kliniken abgewiesen, RTL sprach daraufhin von einem "Meilenstein für den investigativen Journalismus", der Klinikbetreiber feierte das Urteil damals ebenfalls als Erfolg, weil man, im Gegensatz zu einem früheren Urteil, einen Verbotsantrag zusätzlich durchbringen konnte. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Nichtzulassungsbeschwerde von RTL gegen das Urteil des OLG Köln zurückgewiesen. Das OLG hatte damals keine Revision zugelassen.

Laut den MK-Kliniken bleibe es RTL damit verboten, "wesentliche Teile des ursprünglichen Beitrags" weiterzuverbreiten. Dem Grunde nach sei der Sender dem Unternehmen auch zu Schadensersatz verpflichtet. Der Klinikbetreiber spricht angesichts der BGH-Entscheidung von einem "Sieg", das wiederum kann man bei RTL nicht nachvollziehen. "Dass die MK-Kliniken hier einen ‘Sieg’ für sich reklamieren, können wir auch nicht ansatzweise nachvollziehen. Die Nichtannahme der Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ändert in keiner Weise etwas daran, dass der Rechtsstreit zwischen den MK-Kliniken und RTL durch die Gerichte deutlich zugunsten von RTL entschieden wurde", sagt RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer.

Weiterhin blieben 9 von 13 Verbotsanträgen abgewiesen, sagt Bolhöfer. Dem Sender bleibe es damit auch weiterhin erlaubt, über die in diesen Punkten aufgedeckten Missstände zu berichten. Möglichen Schadensersatzansprüchen blicke man derweil "mit der größten Gelassenheit" entgegen. Hier bleibe festzuhalten, dass die MK-Kliniken "im Verlaufe des Verfahrens nicht einen einzigen tatsächlich eingetretenen Schaden durch die Berichterstattung konkret darlegen konnten".