Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) will den RTL-Bericht über Pädophilie prüfen, der offenbar Auslöser für einen Fall von Selbstjustiz in Bremen gewesen ist. Wie "werben & verkaufen" berichtet, ist bei der NLM eine Beschwerde eingegangen, der die Medienhüter nun nachgehen wollen. Zwar verweist RTL darauf, dass der in dem "Punkt 12"-Beitrag gezeigte Mann verpixelt gewesen sei, nach Auffassung der NLM könnte die Anonymisierung aber nicht hinreichend wirksam gewesen sein.

"Verpixelt wurde lediglich der Oberkörper. Deshalb waren die Statur, der Gang und eine auffällige kurze Hose zu sehen. Damit könnte RTL gegen journalistische Grundsätze in Ziffer 8 Pressekodex verstoßen haben. Wir bejahen einen Anfangsverdacht und hören jetzt an", so die NLM gegenüber "w&v".

RTL hatte in einem Beitrag geschildert, wie Reporter über das Internet Kontakt zu vermeintlich Pädophilen suchten. Der Film zeigte in der Folge einen anonymisiert dargestellten Mann, dessen Verhalten durch die Reporter als verdächtig beschrieben und dabei gefilmt wurde. Nach der Ausstrahlung wurde ein anderer Mann angeblich von Personen aus Bremen-Nord wiedererkannt. Diese meinten im Beitrag die Anschrift des dargestellten Mannes identifiziert zu haben, suchten ihn auf und fügten ihm lebensgefährliche Verletzungen zu.

Der Mann, der Opfer von Lynchjustiz wurde, sei "zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Berichterstattung von RTL" gewesen, stellte ein Sprecher des Privatsenders klar. Einen Fehler kann man in Köln nicht erkennen. "RTL hat seine journalistische Sorgfaltsplflicht in jeder Hinsicht wahrgenommen", hieß es von Seiten des Senders. Die Staatsanwaltschaft Bremen hatte am Wochenende angekündigt, ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren gegen RTK eingeleitet zu haben.

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