Logo: Grundy Light EntertainmentIm Juni überraschte die Castingshow "America's Got Talent" alle: Zunächst einmal gelang der bei NBC ausgestrahlten Show mit der Premieren-Sendung eine höhere Einschaltquote als "American Idol" in der ersten Staffel. Und David Hasselhoff, einer der Juroren in der Show, erlebte ein teils sogar umjubeltes Comeback. Die Sendung stammt aus der Feder des Briten Simon Cowell, der unter anderem bei "Pop Idol" in der Jury saß.

Das Prinzip von America's Got Talent ist dabei nicht einmal neu: Wer sich noch an die "Gong-Show" erinnert, weiß worum es geht. Drei Prominente urteilen über künstlerische Darbietungen aller Art und stoppen diese bei Bedarf mit einem Buzzer. Nur wenn alle drei Juroren ihren Buzzer betätigen, fliegt der Kandidat raus.

Eine besondere Komik der Sendung besteht darin, dass nicht selten einer der Juroren derart genervt ist von einer Darbietung, dass er gleich bei den beiden Kollegen ebenfalls auf den Buzzer haut und erhitzte Diskussionen in der Jury - oder mit dem Publikum entstehen.
 


In Deutschland hat sich jetzt Grundy Light Entertainment die Rechte an dem Format gesichert. Beim Titelschutzanzeiger wurden bereits alle denkbaren Sendungstitel gesichert. Und was für Titel: "Deutschland hat Talent", "Bühne frei!", "Deutschlands Showstars", "Zeig, was du kannst!", "Garantiert taleniert" oder "Let me entertain you" sind nur einige Ideen, die man sich schon einmal sichern wollte.

Das Interesse von mehr als einem Fernsehsender soll da sein. Welche Sender es sind, will Grundy Light Entertainment aber noch nicht verraten. "Werben & Verkaufen" berichtet unterdessen bereits von Branchengerüchten, dass schon andere Produktionsfirmen an dem gleichen Format arbeiten - ohne die Originallizenz.