Im seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen UFA Fiction und dem ZDF auf der einen und einem polnischen Kriegsveteranen auf der anderen Seite gibt es ein Urteil. Ein Berufungsgericht entschied laut der Nachrichtenagentur dpa, dass sich die Macher des Dreiteilers "Unsere Mütter, unsere Väter" entschuldigen müssen. Diese Entschuldigung soll demnach im polnischen Fernsehen sowie im ZDF, bei ZDFneo und 3sat veröffentlicht werden. 

Ganz so weit wie die erste Instanz geht das Berufungsgericht jetzt aber nicht, so müssen die Macher des Films keinen Schadenersatz zahlen. Vor etwas mehr als zwei Jahren verurteilte ein Erstgericht die Verantwortlichen auch zur Zahlung von rund 5.000 Euro (DWDL.de berichtete), das ist nun vom Tisch. Wie die dpa berichtet, sei das Urteil gegen Sender und Produktionsfirmen nach Angaben des Gerichts rechtskräftig. 

Die UFA und das ZDF teilten gegenüber der Nachrichtenagentur mit, dass man bedauere, dass das Gericht der Kunstfreiheit keine ausreichende Beachtung geschenkt habe. Sobald das Urteil schriftlich vorliege, wolle man die Begründung prüfen und Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Gut möglich also, dass die juristischen Auseinandersetzungen in der Sache weitergehen. 

In "Unsere Mütter, unsere Väter", das auch in Polen ausgestrahlt wurde, geht es um fünf Freunde, die durch den Zweiten Weltkrieg getrennt werden. Am Rande sind auch Mitglieder der polnischen Heimatarmee (AK) zu sehen. In der Reihe wird gezeigt, wie sie Juden ihrem Schicksal überlassen und abfällige Bemerkungen machen. Die Szene ist in Polen hochumstritten gewesen, weil Mitglieder der Heimatarmee während des Zweiten Weltkriegs auch Juden geholfen hatten. Polen sieht in der Szene einen pauschalen Vorwurf, die Heimatarmee sei antisemitisch gewesen. Von den Machern heißt es, an der Entwicklung des Stoffes seien Historiker beteiligt gewesen. Außerdem beruft man sich auf die Kunstfreiheit. 

Das Berufungsgericht entschied nun, dass der Dreiteiler weder die Rolle der Deutschen während der Nazizeit noch ihre Verantwortung für den Holocaust infrage stelle. Auch die Tatsache, dass Polen Opfer deutscher Besatzung war, werde deutlich. Wichtig auch: Das Gericht erkennt an, dass die Figuren fiktiv sind und nicht mit lebenden Personen identifiziert werden können. Dennoch zeige der Film Partisanen mit einer weiß-roten Armbinde, auf der "AK" stehe. Darüber hinaus werde ausgeführt, dass Personen dieser Gruppe einen "Widerwillen gegen Juden hatten". Das führe dazu, dass die Heimatarmee als Formation wahrgenommen werde, in der eine antisemitische Haltung überwogen habe. Das Gericht sieht dadurch die Freiheit der Meinungsäußerung überschritten.