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VERSTOSS GEGEN DEN JUGENDSCHUTZ?

"DSDS": Medienwächter leiten Prüfverfahren ein


(01.02.2008) Die KJM hat erneut ein Verfahren gegen "Deutschland sucht den Superstar" eingeleitet. Wieder steht der raue Umgang mit den Kandidaten in der Kritik.

Grafik: DWDL.de; Logo: RTL
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Gerade mal knapp eine Woche alt ist die neue Staffel des Zuschauermagneten "Deutschland sucht den Superstar" und wieder regt sich der Widerstand der Medienaufsicht. Nachdem der Zusammenbruch eines Kandidaten in der ersten Folge in der ersten Ausgabe in der vergangenen Woche für Schlagzeilen sorgte, kündigte nun die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) ein erneutes Prüfverfahren gegen die Sendung an. Das Prüfverfahren richtet sich allerdings nur gegen die Wiederholung der Sendung im Nachmittagsprogramm.

Geprüft wird, da laut KJM der Anfangsverdacht besteht, dass die Sendung geeignet sein könnte, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu beeinträchtigen, weil in der Sendung Menschen vorgeführt und gedemütigt würden, bestätigte eine KJM-Sprecherin dem Medienmagazin DWDL.de. Der Anfangsverdacht ergebe sich aus der Beobachtung des Programms. Zudem seien bei der Medienaufsicht Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen. "Wir warten das Prüfergebnis ab und sind jederzeit zu konstruktiven Gesprächen bereit", sagte Sendersprecherin Anke Eickmeyer auf Nachfrage des Medienmagazins DWDL.de.
 




Die KJM wird den Fall nun bei ihrer kommenden Sitzung am 19. Februar in München besprechen. Nach einer Anhörung des Senders zu dem Fall kann RTL als höchste Sanktion ein Bußgeld drohen. Der gesetzlich festgelegte Rahmen des Bußgelds reicht im Jugendschutz bis zu einem Betrag von 500.000 Euro, der sich unter anderem nach Schwere des Verstoßes, wirtschaftlicher Größe des Täters und  der Häufigkeit des Verstoßes richtet.

Bereits im vergangenen März führte ein Prüfverfahren der KJM dazu, dass die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM), die für RTL zuständige Aufsichtsbehörde eine offizielle Beanstandung geen die Sendung "Deutschland such den Superstar" ausgesprochen hat. Ein Bußgeld war damit nicht verbunden. Damals kündigte der Sender an, man wolle sich mit Jugendschützern von da an im Vorfeld besser abstimmen. "Ein Ergebnis ist, dass wir bei der jetzigen Staffel die Tageswiederholungen  von Anfang an bearbeitet zeigen und damit den Vorgaben des Jugendschutzes folgen.  Zudem wurde die redaktionelle Bearbeitung von Kandidatenauftritten durch special Effects deutlich reduziert", so Eickmeyer auf DWDL.de-Nachfrage.



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