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ZWEIFEL AN ARBEITNEHMERSTATUS

Herman gegen NDR: Kein Ergebnis vor Gericht


(08.04.2008) Nach einem Gerichtstermin wollen die geschasste Eva Herman und der NDR es noch einmal gütlich versuchen. Das Gericht bezweifelt Hermans Arbeitnehmerstatus.

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Da alle außergerichtlichen Verhandlungen bislang gescheitert sind, wurde die Auseinandersetzung zwischen Eva Herman und dem NDR am heutigen Dienstag vor dem Arbeitsgericht Hamburg verhandelt. Nachdem der NDR sich im vergangenen September fristlos von Eva Herman als Moderatorin getrennt hatten, nachdem sie sich in einer Pressekonferenz zu ihrem Buch missverständlich über die Familienpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus geäußert hatte.

Geprüft werden soll vor Gericht auf Antrag Hermans, ob die von NDR ausgesprochenen Kündigungen rechtskräftig sind, ob es sich bei ihrer Tätigkeit für den NDR um ein Anstellungsverhältnis gehandelt habe und ob ihr wegen der Kündigung gegebenenfalls ein Schadensersatz zustehe.
 




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Auch wenn das Gericht sich noch nicht abschließend geäußert hat, so deutete der Vorsitzende Richter an, dass an einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmerin Zweifel bestünden. So gebe es einen Vertrag über eine freie Mitarbeit. Gegenüber Rentenversicherung und Finanzamt habe Herman ihre Tätigkeit für den NDR in der Vergangenheit stets als die einer selbstständigen Fernsehjournalistin dargestellt.

Mit den Ergebnissen der Erörterungen vom Dienstag wollen sich Herman und der NDR nun noch einmal außergerichtlich an einen Tisch setzen, um über einen möglichen Vergleich zu verhandeln. Sollte auch dieser Versuch scheitern, wird das Gericht voraussichtlich am 29 April eine Entscheidung fällen.



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