Foto: Medientage MünchenEhemaligen Premiere-Vorständen, darunter die beiden einstigen Vorsitzenden Georg Kofler und Michael Börnicke, droht ein juristisches Nachspiel. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat beim Landgericht München Strafanzeige eingereicht.

Die Premiere-Vorstände werden beschuldigt, sowohl beim Börsengang im Jahr 2005 als auch bei der Kapitalerhöhung 2007 falsche Angaben zu Klassifizierung, Zählweise und tatsächlicher Zahl der Abonnenten gemacht zu haben. Dadurch hätten sie den Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs erfüllt, so die SdK.

Die SdK beschuldigt Kofler und Börnicke des weiteren des Insiderhandels. So habe Kofler im Februar 2007 innerhalb eines Tages mehr als 185 Millionen Euro durch den Verkauf von Premiere-Aktien verdient, Michael Börnicke einen Tag später rund sechs Millionen. Zu diesem Zeitpunkt sei aber die Unrichtigkeit der Angaben der tatsächlichen Anzahl der Abonnenten von Premiere der Öffentlichkeit noch nicht bekannt gewesen.

Tatsächlich hatte der neue Premiere-Boss Mark Williams im Oktober 2008 die Zahl der öffentlich als solche ausgewiesenen Abonnenten von 3,55 auf 2,41 Millionen nach unten korrigiert. Bei Premiere stellt man sich jedoch auf den Standpunkt, es habe sich nur um eine andere, aber nicht falsche Klassifizierung der Abonnenten gehandelt. Dementsprechend könne man die ehemaligen Vorstände auch nicht belangen.

Kofler selbst bezeichnete die Vorwürfe am Freitag gegenüber der dpa als "absolut haltlos". Ihm zu Folge sei die Berichterstattung "stets korrekt" gewesen. Das beziehe sich sowohl auf die Finazen, wie auch auf die Abonnentenzahlen. Dem Unternehmen seien durch die unterschiedlichen Klassifizierungen keine Nachteile entstanden. Der Vorwurf des Insiderhandels grenzt für Kofler an "Rufschädigung". Er wolle sich der Debatte "sehr offensiv" stellen, sagte er der Agentur.