Die Medienwächter der Landesmedienanstalten kritisieren die Umsetzung des so genannten Drei-Stufen-Tests für die digitalen Angebote von ARD und ZDF. Dazu hat man sich näher mit den Verfahren zum Test der Angebote "NDR-Mediathek", "kikaninchen.de" und "kika.plus" befasst. Nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag, der im Juni in Kraft tritt, sind die Öffentlich-Rechlichen zum Drei-Stufen-Test für ihre bestehenden und neuen Digital-Angebote verpflichtet.
In einem Positionspapier stellt die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten fest, dass die Tests noch nicht hinreichend nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags umgesetzt seien und attestieren Korrekturbedarf. So könnten die Ergebnisse der Tests, die von von den Aufsichtsgremien der Sender und von ihnen bestellten externen Gutachtern durchgeführt werden, zum Vorteil der Auftraggeber beliebig gesehen werden. In allen bisher erstellten Gutachten werde der DLM zu Folge zudem der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegenüber der privaten Konkurrenz per se als höherwertig eingestuft.
In einem Positionspapier stellt die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten fest, dass die Tests noch nicht hinreichend nach den Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags umgesetzt seien und attestieren Korrekturbedarf. So könnten die Ergebnisse der Tests, die von von den Aufsichtsgremien der Sender und von ihnen bestellten externen Gutachtern durchgeführt werden, zum Vorteil der Auftraggeber beliebig gesehen werden. In allen bisher erstellten Gutachten werde der DLM zu Folge zudem der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegenüber der privaten Konkurrenz per se als höherwertig eingestuft.
HugoID: 1761 |
Auch seitens der EU-Kommission gibt es Kritik an der Durchführung des Drei-Stufen-Tests für die "NDR Mediathek". "Der Rundfunkrat geht auf die Interessen der Marktteilnehmer kaum ein", sagte der stellvertretende Leiter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission gegenüber "EPD Medien".
Im Drei-Stufen-Test werden bestehende und neue Angebote hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Mehrwerts beurteilt. Es soll überprüft werden, in wie weit ein neuer Programminhalt - so zum Beispiel ein neues Internet-Angebot - den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, wie es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist.