Foto: PixelquelleGegen das Deutsche Sportfernsehen (DSF) wurde am heutigen Dienstag Klage wegen Streitigkeiten um die Urheberschaft eines Fernsehformats eingereicht. Der Formatentwickler Marcel Juegel hatte nach eigenen Angaben dem Sender im Jahr 2003 ein umfangreiches Konzept für ein TV-Event, das sich als Fußball-Casting-Show umschreiben lässt, eingereicht. Das Konzept soll neben der reinen Sendungsbeschreibung auch Details zur Einbindung von Werbung und zu einer möglichen Cross-Verwertung enthalten haben.

Das Konzept sei dann, ohne dass Juegel dabei eingebunden gewesen sei, vom DSF gemeinsam mit dem Kosmetikhersteller Beiersdorf unter dem Namen "Nivea for men - Kicken gegen die Profis" im Jahr 2007 umgesetzt worden. Vorherige Anfragen nach dem Verbleib seines Konzepts seien durch den Sender nicht beantwortet wurden, erklärt Juegel.
 

 
Nun klagt Juegel vor dem Landgericht München I zunächst auf Feststellung des mit der Sendung erzielten Gewinns, der dann entsprechend seiner Leistung an den Entwickler abgeführt werden solle. Nach eigenen Angaben hat Juegel sein Format-Konzept im Vorfeld bei der Formatschutz-Organisation FRAPA und der Writes Guild Germany angemeldet.

Beim DSF wollte man auf DWDL.de-Nachfrage zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme zu den Vorgängen oder der Klage abgeben, will den Fall allerdings prüfen. Ein entscheidender Punkt in der gerichtlichen Auseinandersetzung dürfte sein, wie umfangreich das von Juegel eingereichte Konzept abgefasst war. Es soll sich um eine Beschreibung eines mehrphasigen Fußball-Events inklusive Crossverwertungs- und Werbekonzepts gehandelt haben, in dem auch eine projektbegleitende Doku-Soap enthalten gewesen sei.

Zusätzlich zu einem zehnseitigen Treatment sei das Konzept in einem long-form-paper-format niedergeschrieben worden. Ein weiterer Bestandteil der 300 Seiten umfassenden Klage ist laut Angaben von Juegels Anwalt Marc Heinkelein eine 17-seitige Gemeinsamkeitentabelle, die die Übereinstimmungen zwischen dem schriftlichen Konzept und der tatsächlichen Sendung aufliste.

"Fernsehschaffende, die rund um die Welt mit Formatlizenzen handeln, gehen davon aus, dass es sich bei Fernsehformaten um geistiges Eigentum handelt, für dessen Benutzung eine kostenpflichtige Lizenz zu erwerben ist", erklärt Heinkelein. In Deutschland allerdings ist der Urheberrechtsschutz für Fernsehformate nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Sendung "Kinderquatsch mit Michael" eher schwer zu erlangen. Für Heinkelein hat die anstehende gerichtliche Auseinanderseetzung mit dem DSF daher "über den vorliegenden Einzelfall hinaus erhebliche recht- und gesellschaftspolitische Bedeutung".