Bild: RTL Television GmbHFünf Ausgaben der Castingshow "DSDS" beanstandete die Niedersächsische Landesmedienanstalt NLM im Jahr 2007 wegen Verstößen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, darunter vier Wiederholungen im Nachmittagsprogramm sowie eine Folge in der Primetime. Während RTL die vier Beanstandungen am Nachmittag akzeptierte und auch die 100.000 Euro Bußgeld beglich, zog der Sender gegen die Beanstandung der Primetime-Ausstrahlung vor Gericht.

Ziel war es, juristisch klären zu lassen, was hinsichtlich des Jugendschutzes in einer Castingshow wie "DSDS" erlaubt ist und was nicht. Diese Klage ließ der Sender nun fallen. Hintergrund: Auf Anregung von RTL hat die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) inzwischen "Richtlinien zum Umgang mit Castingshows und vergleichbaren Formaten" erstellt, die bereits zu einer entsprechenden Klärung geführt haben. Zudem hat RTL seine Produktionsprozesse so umgestellt, dass seit der letzten Staffel die "DSDS"-Folgen der FSF nun vorab zur Prüfung vorgelegt werden.

"Durch die von RTL angeregten FSF-Richtlinien und die Vorabvorlage der Einzelfolgen haben wir die unsererseits notwendige Planungssicherheit für die Produktion von DSDS erlangt. Eine gerichtliche Klärung ist somit hinfällig geworden", erklärt RTL-Sprecher Christian Körner die Klagerücknahme gegenüber DWDL.de. NLM und KJM begrüßten diesen Schritt, durch den die Beanstandung nun bestandskräftig wird. Durch die von der FSF vorgelegten Richtlinien und die Vorabprüfung sei nun eine "akzeptable Arbeitsgrundlage" geschaffen, erklären NLM-Direktor Reinhold Albert und der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Gezeigt hat sich das bereits in der letzten Staffel im vergangenen Jahr, in der es keine Beanstandung durch Medienwächter oder Jugendschützer mehr gab.