Foto: RTLDer Rechtstreit um das Internetangebot "DSDS-news.de", in dem Philipp Klöckner rund um die RTL-Casting-Show berichtet, dürfte auf der Zielgeraden angelangt sein. Am 6. Oktober hat das Landegericht Köln der Klage von RTL Interactive in allen Punkten stattgegeben. Demnach kam die Marke "DSDS" im fraglichen Internet-Angebot, in dem RTL vornehmlich gewerbliche Interessen des Betreibers wittert, widerrechtlich zum Einsatz.

Nach Auffassung des Senders handelte es sich bei der Seite nicht um ein reines Fanangebot, sondern "um ein Suchmaschinen-Optimierungsangebot (SEO) mit überwiegend kommerziellem Interesse, dessen Hauptzweck es ist, sich an den ersten Plätzen bei Suchmaschinen wie Google zu etablieren", heißt es in einer RTL-Mitteilung.
 

 

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Zwar darf Klöckner auch weiterhin wie andere Fanseiten über die Casting-Show "Deutschland sucht den Superstar" berichten, allerdings darf er die Marke "DSDS" nicht mehr im geschäftlichen Verkehr nutzen. Die Domäne "DSDS-news.de" muss er herausgeben. Außerdem muss er Auskunft über Werbemaßnahmen und Umsätze, die bislang mit der Seite erzielt wurden, geben, nachdem das Angebot in Augen des Gerichts unrechtmäßig vermarktet worden war. Mittlerweile ist auf der Webseite keine Werbung mehr geschaltet.