Logo: DSFDie Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich auf ihrer Sitzung am Mittwoch eingehend mit dem DSF-Format "The Ultimate Fighter" befasst. In der Reality-Castingshow werden neue Kämpfer für die Ultimate Fighting Championships gesucht. Am Ende jeder Folge stehe ein über zwei Runden gehender Kampf in einem Käfig, in dem hemmungslos zugeschlagen werde, so die KJM. Im Vorfeld hatte unter anderem die Sportministerkonferenz die KJM gebeten, die Fernseh-Übertragungen der brutalen Veranstaltungen zu überprüfen.

Die KJM sieht das Format äußerst kritisch - doch ein rechtliches Vorgehen scheint kaum möglich. Zwölf der 13 im Oktober vergangenen Jahres gesendeten Folgen haben demnach nicht gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags verstoßen, da sie erst nach 23 Uhr ausgestrahlt wurden. Nur die zweite Folge, die bereits ab 22:10 Uhr gezeigt worden war, stellte einen Verstoß dar. In diesem Fall wird ein Ordungswidrigkeitenverfahren wegen Entwicklungsbeeinträchtigung gegen das DSF eingeleitet.

Auch wenn eine Ausstrahlung nach 23 Uhr juristisch zulässig ist, wolle die KJM aber die Öffentlichkeit für mögliche negative Wirkungen solcher "Ultimate Fighting"-Formate auf Jugendliche sensibilisieren. "Anders als bei regulären Kampfsportarten erlaubt ein fragwürdiges Reglement hier, auf einen bereits am Boden liegenden Gegner noch weiter einzuschlagen", so der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. "Es stellt sich die Frage, ob tatsächlich im Fernsehen gezeigt werden muss, wie gesellschaftlich anerkannte Gewalttabus gebrochen werden."

Eine rechtliche Möglichkeit, einen Verstoß wegen einer "offensichtlich schweren Jugendgefährdung" und damit ein komplettes Ausstrahlungsverbot durchzusetzen, sah die KJM nach intensiver Diskussion dennoch nicht. Aus KJM-Sicht gibt es hier eine Regelungslücke für derartige Angebote. Bereits mehrfach habe man beim Gesetzgeber angeregt, diese Lücke zu schließen - bislang aber ohne Erfolg.