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CALL-IN

ZAK verhängt sechsstellige Geldbuße gegen 9Live


(24.02.2010) Langsam wird's richtig teuer für 9Live: Die Medienwächter verhängten nun aufgrund von sechs Verstößen gegen die Gewinnspiel-Satzung eine Geldbuße von weiteren insgesamt 115.000 Euro.

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Jahrelang konnten die Medienwächter trotz fragwürdiger Praktiken bei den Anbietern von Call-In-Sendungen im Fernsehen nur mahnend den Zeigefinger erheben, an die abgegebenen Selbstverpflichtungen erinnern und die Sender appellieren. Die neue Gewinnspielsatzung ermöglicht nun seit vergangenem Jahr erstmals auch Geldbußen - und die erreichen insbesondere für 9Live langsam empfindliche Höhen.

Auf ihrer jüngsten Sitzung hat die ZAK in weiteren sechs 9Live-Sendungen irreführende Aussagen, die Vorspiegelung von Zeitdruck sowie die Verletzung von Hinweispflichten moniert und in jedem Fall Bußgelder zwischen 15.000 und 25.000 Euro verhängt. Insgesamt belaufen sich die Bußgelder gegen 9Live diesmal auf 115.000 Euro. Daneben traf es zudem erneut auch das DSF, das mit einem Bußgeld von 10.000 Euro belegt wurde, Super RTL muss 5.000 Euro zahlen.



Im Mittelpunkt steht aber 9Live. Insgesamt beläuft sich das "Bußgeld-Konto" des Senders bereits auf 230.000 Euro, nachdem die ZAK auch im vergangenen Jahr schon mehrfach Geldbußen gegen den Sender verhängt hatte. Dazu kommen weitere Beträge für Sendungen bei Sat.1, ProSieben und kabel eins, die ebenfalls von 9Live produziert wurden. Gegen alle Bescheide in der Vergangenheit hat 9live Rechtsmittel eingelegt, bislang musste der Sender also noch nicht zahlen. Auch diesmal lässt der Sender verlauten, dass man sich inhaltlich zu einem laufenden Verfahren zwar nicht äußern wolle, die 9Live-Führung aber sichergestellt habe, "dass die Vorgaben der Gewinnspielsatzung eingehalten werden - weshalb 9Live gegen die Bescheide vorgeht und Einspruch einlegt hat".

Thomas Langheinrich, der Vorsitzende der ZAK, sprach im vergangenen Jahr von einem "empfindlichen Warnschuss" für 9Live und kündigte an, man werde bei weiteren Verstößen nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen. Theroetisch sind bei Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich. Insgesamt verhängte die ZAK 2009 in 25 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 280.000 Euro.




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