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VERSTECKTE KAMERA

RTL-Urteile: Ein Sieg und eine Niederlage für den Sender


(09.03.2010) Im Rechtsstreit um Filmaufnahmen mit versteckter Kamera ging RTL nun vor dem OLG Düsseldorf als Sieger hervor. In einer anderen Angelegenheit wurde allerdings eine Zahlung fällig.

Grafik: DWDL.de
© RTL/DWDL
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am gestrigen Montag zwei Entscheidungen zur Berichterstattung von RTL gefällt. So kassierte das Gericht eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf, bei der es um die Anfertigung von Filmaufnahmen mit versteckter Kamera in einer Arztpraxis in Düsseldorf ging. Nachdem RTL für die Magazinsendung "Extra" heimlich in der Praxis gefilmt hatte, sollte der Sender eine Unterlassungserklärung abgeben, die sich auch darauf bezieht, zukünftig nicht mehr in der Praxis heimlich zu filmen.

Eine derartige Verpflichtung, die ein pauschales Verbot für versteckte Aufnahmen beinhaltet, ist dem Gericht zufolge nicht zulässig und könne vom Sender nicht verlangt werden, so das Gericht. Eine Unterlassung mit Blick auf die Zukunft ist für das Gericht problematisch, da sich künftig Umstände ergeben könnten, unter denen Filmaufnahmen nach einer Interessenabwägung gestattet sein könnten - so zum Beispiel wenn der betroffene Arzt zu einer relativen Person der Zeitgeschichten werde. Das Gericht stützt sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007.
 



 
Der Sender feiert die Entscheidung des Gerichts als "Sieg für den investigativen Journalismus", so Anwalt Elmar Schumacher, der RTL in der Angelegenheit beraten hat. Das Urteil garantiere den elektronischen Medien auch weiterhin die Freiheit solcher Recherchemethoden, erklärt Schumacher.

Keine Rede ist in der RTL-Mitteilung von einer weiteren Entscheidung des Oberlandesgerichts. So wurde RTL zur Zahlung von 15.000 Euro an einen Autofahrer verdonnert, der im Jahr 2004 während einer Drogenkontrolle ebenfalls für die Sendung "Extra" gefilmt wurde. Während der Kontrolle wurden die Fahnder in dessen Fahrzeug fündig. Der Fahrer wurde später jedoch freigesprochen. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen von mehreren genutzten Firmenwagen. Der Fahrer wurde in dem Beitrag namentlich genannt und war auf den Bildern zu erkennen. Das Gericht erkannte die Argumentation von RTL nicht an, derzufolge der Fahrer stillschweigend in die Filmaufnahmen eingewilligt haben soll. Damit bestätigte das Oberlandesgericht ein Urteil des Landgerichts Kleve.



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