Logo: ddpDie aggressiven Töne, den die ddp-Eigentümer Peter Löw und Martin Vorderwühlbecke gegen die konkurrierenden Nachrichtenagenturen - allen voran die dpa - in den letzten Monaten angeschlagen haben, kommen nun in juristischer Form zurück. So hat die dpa, der die ddp-Gesellschafter im Dezember öffentlich "sittenwidrige Vertragslaufzeiten mit rechtswidrigen Verlängerungsklauseln" vorgeworfen hatten, kürzlich Klage beim Landgericht Berlin eingereicht. Der Vorwurf: Anschwärzung und Herabsetzung eines Konkurrenten und damit einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Zudem ruft die dpa nun die Kartellwächter auf den Plan, die die Übernahme des deutschsprachigen Dienstes der AP durch die ddp noch nachträglich überprüfen soll. Löw und Vorderwühlbecke hatten die Übernahme nicht bei den Wettbewerbsbehörden angemeldet. "Der Zusammenschluss unterliegt jedoch der deutschen Fusionskontrolle", so Thorsten Mäger, Partner der Anwaltskanzlei Hengeler Mueller, der im Auftrag der dpa handelt. Als Folge des Zusammenschlusses werde die Zahl der Wettbewerber bei Nachrichtenagenturen in Deutschland erheblich reduziert. Dies berühre erkennbar die Angebotsvielfalt im Bereich der Presse.

Die öffentliche Aufgabe der Presse sei zudem berührt, wenn zwei marktrelevante Nachrichtenagenturen von Finanzinvestoren kontrolliert werden, die den Erwerb als reines Investment und nicht als öffentliche Aufgabe ansehen. "Hinzu kommt, dass AP Deutschland bislang von einer nicht profitorientierten Genossenschaft mit weit über 1.000 Mitgliedern kontrolliert wurde. Nach dem Zusammenschluss werden die zwei Nachrichtenagenturen von zwei Privatpersonen kontrolliert", so Mäger weiter. Die dpa ließ dem Kartellamt mitteilen, dass man sowohl im Fall, dass das Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt noch angemeldet werden oder das Bundeskartellamt von Amts wegen ein Entflechtungsverfahren einleiten sollte, beigeladen werden möchte.